39 Eichen aus privatem Wald in Vorst gefällt Eichen weg – Ehepaar will Gerechtigkeit
<irwordspace style="word-spacing -0075em;"><irglyphscale style="font-stretch 97%;">Vorst </irglyphscale></irwordspace> · Im März 2014 hat die Stadt Kaarst in einem privaten Wald in Vorst 39 Eichen gefällt. Die Eigentümer verlangten eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro, die Stadt habe aber nur 250 Euro zahlen wollen, der Fall landete vor Gericht. Und die Kosten für das Ehepaar sind in den vergangenen Jahren explodiert.
Marlies K. (Name geändert, Anm. d. Red.) sitzt an ihrem Esstisch, vor ihr liegen einige Aktenordner. Darin bewahrt die Vorsterin alles auf, was sie seit 2014 gesammelt hat. Damals wurden in ihrem privaten Wald, den K. und ihr Mann im Jahr 2011 gekauft hatten, von der Stadt Kaarst 39 Eichenbäume gefällt – „ohne Ankündigung oder Informationen über die Fällarbeiten“, sagt K. Erst, als die Fällungen abgeschlossen und die Bäume abtransportiert worden waren, habe sie davon Kenntnis erhalten.
Umgehend meldete sich K. bei der Stadt Kaarst und erklärte die Situation. Die Stadt schickte einen Mitarbeiter zur Familie K. Dieser kündigte an, den zuständigen Förster mit einem Entschädigungsangebot für die Familie zu beauftragen. Nachdem drei Jahre kein solches Angebot erfolgt sei, meldeten sich die Eigentümer wegen drohender Verjährung erneut bei der Stadt. Diese bot dann eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro an – die Kläger forderten allerdings 1000 Euro. Das habe die Stadt zuerst abgelehnt. Da weitere Verhandlungen aufgrund der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels nicht möglich waren, baten die Geschädigten um zehn Tage Verjährungsaufschub. Dieser Aufschub sei jedoch von der Stadt nicht gewährt worden, sodass der Schaden verjährt wäre. Die Eigentümer sahen sich daher gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine Verjährung zu verhindern.
Das Landgericht Düsseldorf bestellte einen Sachverständigen für Wald- und Forstwirtschaft ein und ließ ein Gutachten erstellen. Darin waren alle 39 gefällten Bäume mit Fotos der Stümpfe aufgelistet. Jeder gefällte Baum war demnach mindestens 20 Jahre alt, zwölf Meter hoch und hatte einen Stammdurchmesser von 13 bis 55 Zentimetern. Der Schaden laut Gutachten: 2700 Euro. Die Kosten für das Gutachten von 4580 Euro mussten die Eigentümer selbst tragen. Die Stadt Kaarst sei lediglich dazu bereit gewesen, den Eigentümern 500 Euro für alle Kosten und den Schaden zu zahlen – die Gesamtkosten für die Eigentümer lagen inklusive Anwalts- und Gerichtskosten damals allerdings schon bei rund 7000 Euro. Daher reichten die Eigentümer im Jahr 2019 eine Zivilklage ein. „Wir wollten etwas von unseren Kosten zurückbekommen, es ist eine reine Schadensbegrenzung“, so K..
Für Anfang Februar ist nun ein Gütetermin angesetzt
Das Verfahren zieht sich mittlerweile seit rund fünf Jahren hin. Das Urteil sollte eigentlich bereits im November 2023 gefällt werden, als die zuständige Richterin den Fall plötzlich abgab. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Richter ernannt. Für den 7. Februar 2025 ist nun ein Gütetermin angesetzt. Die Eigentümer haben Angst, den Prozess nicht zu gewinnen und auf ihren Kosten sitzen zu bleiben.
„Wir haben immer gebeten, dass die Stadt uns Unterlagen zur Verfügung stellt“, so K. Unter anderem wollte die Familie wissen, wie lange die Fällarbeiten dauerten, an wen die Bäume veräußert wurden und wie viel Geld die Stadt durch den Verkauf eingenommen hat. Die geschädigte Familie habe Akteneinsicht bei der Stadt beantragt, dies sei jedoch abgelehnt worden. „Man hat uns ein paar Rechnungen aus dem Jahr 2014 zur Verfügung gestellt, die aber nicht aussagekräftig sind. Man will uns offenbar keine Beweise zur Verfügung stellen“, so K.
In dem Verfahren forderte das Gericht ein weiteres Gutachten für 1500 Euro an, weil die Stadt behauptet habe, dass die begutachteten Baumstümpfe bei Fällarbeiten in den Jahren 1994 und 2004 entstanden seien. Das neue Gutachten aber lege dar, dass die Baumstämme der ersten Fällungen bei der Begutachtung bereits verrottet gewesen seien. „Die Stadt hat uns bestohlen und man hat uns in das Klageverfahren reingezwungen. Inzwischen betragen die Gutachter-, Gerichts- und Anwaltskosten 12.000 Euro“, sagt K.: „Wir hätten Anzeige wegen Diebstahls stellen können, haben aber als Bürger dieser Stadt darauf verzichtet und auf eine gütliche Einigung gehofft“. Tatsächlich lagen Eigentümer und Stadt in den ersten Verhandlungen lediglich 750 Euro auseinander. „Wir verstehen immer noch nicht, warum die Stadt nicht auf unseren Entschädigungsvorschlag eingegangen ist.“, so die Eigentümerin: „Wir lieben unseren Wald und würden aus Liebe zur Natur nie auf die Idee kommen, unsere eigenen Eichenbäume abzusägen.“
Die Stadt Kaarst wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Fall äußern. Zwar sei ihr der Fall bekannt, „die Stadt Kaarst wird mit Rücksicht auf das laufende Verfahren jedoch keine weiteren Informationen oder Stellungnahmen herausgeben“, heißt es aus dem Rathaus. Für den Gütetermin am 7. Februar hoffen die Eigentümer nun einzig darauf, „dass wir Recht bekommen und nicht auf den Kosten sitzen bleiben“.