Betrüger in Meerbusch Die Polizei erhebt keine Kaution – bis auf eine Ausnahme

Meerbusch · Die Behauptung von Schockanrufern hat so gut wie keine tatsächliche Grundlage, unterstreicht die Polizei.

Wer in Deutschland ins Gefängnis soll, kann dies nicht durch eine Geldzahlung verhindern.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

(sug) Betrügereien häufen sich zurzeit. Beinahe täglich meldet die Polizei im Rhein-Kreis Fälle, in denen falsche Handwerker oder Schockanrufer insbesondere Senioren um deren Wertsachen oder Ersparnisse bringen. Auch in Meerbusch hatten jüngst zwei Rentner das Nachsehen. Unbekannte hatten sie telefonisch übers Ohr gehauen.

Bei einem älteren Mann gaben sich die Täter als dessen Tochter aus und veranlassten ihn, mehrere Überweisungen zu tätigen. Bei einer älteren Frau meldete sich die vermeintliche Enkelin und erzählte, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und „freigekauft“ werden zu müssen. In Sorge um ihre Enkeltochter übergab die Seniorin einer etwa 20-jährigen Unbekannten, die sich als Mitarbeiterin des Amtsgerichts ausgab, Schmuck und Geld. Als sich bei den beiden Meerbuschern im Nachhinein doch ein ungutes Gefühl breit machte und sie die Polizei kontaktierten, hatten sich die Kriminellen schon persönlich und digital aus dem Staub gemacht.

„In Deutschland verlangen Polizei und Gerichte keine Kaution, damit Festgenommene frei gelassen werden“, betont Polizeisprecher Gerko Siemer. Wer einen Mord, Raubüberfall oder ähnlich schweres Verbrechen begangen habe, komme in Haft und auch nicht gegen Zahlen einer Geldsumme frei. Wer dagegen bei einem Unfall einen anderen Menschen verletzt oder gar getötet habe, werde nicht festgenommen, sondern könne sich weiterhin frei bewegen. Die jeweilige Schuld und damit verbundene Strafe würden in einem ordentlichen Strafverfahren ermittelt.

Lediglich in einem Fall kann es dazu kommen, dass die Polizei nach einer festgestellten Verfehlung eine Art Kaution verlangt, eine sogenannte Sicherheitsleistung: „Wenn die betroffene Person keinen Wohnsitz in Deutschland hat“, erklärt Siemer. Dies erfolgte am Wochenende in Neuss, wo die Beamten einen betrunkenen Autofahrer aus Belarus, der zu schnell unterwegs war und auch noch bei der Flucht vor der Polizei gegen deren Wagen fuhr, festgenommen hatten.

Der Belarusse konnte die Wache erst gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von rund 1200 Euro wieder verlassen. „Die Zahlung soll das Strafverfahren gewährleisten“, sagt der Polizeisprecher. Denn wenn der Mann erst wieder in Belarus sei, hätten die deutschen Strafbehörden keinen Zugriff mehr auf ihn, eine Auslieferung für das Gerichtsverfahren sei nicht immer möglich.

Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, werde dagegen niemals zur Zahlung einer Sicherheitsleistung herangezogen. „Mit einer Postanschrift kann die betreffende Person erreicht werden, damit die Strafe, sofern es ein Vergehen gab, auch beglichen wird“, so Siemer. Senioren sollten also hellhörig werden, wenn Anrufer behaupten, ein Angehöriger in Deutschland solle eine Kaution zahlen, um frei zu kommen. Das könnten dann nur Betrüger sein.

(sug akir)