Kritik aus Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss Einheitliche Regeln bei Bezahlkarte für Geflüchtete gefordert

Meerbusch · In einigen Flüchtlingsunterkünften des Landes gibt es die Karte schon, in den NRW-Städten soll sie im Laufe des Jahres kommen. Meerbuschs Sozialdezernent sieht das Vorhaben kritisch.

Mit der Bezahlkarte können Geflüchtete im Monat bis zu 50 Euro bar abheben.

Foto: dpa/Andreas Arnold

(red) Nachdem Anfang Januar in den ersten fünf Landeseinrichtungen für Geflüchtete die Bezahlkarte für diese eingeführt worden ist, sollen im Laufe des Jahres auch die Kommunen in NRW folgen. Die Sozialdezernate der Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss haben sich bereits für die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen – sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

Denn noch seien viele Fragen offen, teilt die Stadt Meerbusch mit. Klarheit sollen vom Land NRW angekündigte Handreichungen sowie erste Informationsveranstaltungen für die Kommunen bringen, die noch im Januar stattfinden sollen.

Die Bezahlkarte ist nicht mit einem Bankkonto verknüpft, auf ihr ist aber ein bestimmtes Guthaben hinterlegt. Inhaber können mit der Karte monatlich einen kleinen Betrag abheben und in bestimmten Geschäften vor Ort zahlen.

Man müsse unbedingt abwarten, welche Erfahrungen die Flüchtlingsunterkünfte des Landes mit der Karte machen, sagt Meerbuschs Sozialdezernent Peter Annacker. „Für uns als Kommune liegen noch keine ausreichenden Informationen vor, die letztlich eine Aussage zu der Umsetzbarkeit in kommunaler Verantwortung ermöglichen.“

Die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss finden es ärgerlich, dass in der Verordnung zur flächendeckenden Einführung der Bezahlkarte eine sogenannte „Opt-Out-Regelung“ enthalten ist. Damit könne eine Stadt beschließen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz doch nicht in Form einer Bezahlkarte zu erbringen. „Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll und zielführend, die Bezahlkarte verpflichtend nach einheitlichen Standards in allen NRW-Kommunen gleichermaßen einzuführen, um einen Flickenteppich zu vermeiden“, sagt Annacker.

Die Pilotphase der Bezahlkarte für Geflüchtete ist am 7. Januar in den ersten fünf Landesunterkünften gestartet. In den restlichen Flüchtlingsheimen des Landes ist dies für März geplant. Die Einführung in den jeweiligen Kommunen ist dann nach und nach für das Jahr 2025 vorgesehen und liegt in der unmittelbaren Verantwortung der einzelnen Stadt oder Gemeinde.

(stz sug)