Meerbusch historisch Bäuerin greift im Streit mit Kontrahentin zur Mistgabel

Meerbusch · Bei einer Auseinandersetzung zweier Bäuerinnen im Jahre 1766  wurde eine Frau mit einer Mistgabel verletzt.

Der Röttgeshof, auf dem sich 1766 der Streit der beiden Frauen ereignete, beherbergt heute die Gastronomie des Büdericher Golfclubs.

Foto: Golfpark Meerbusch

Man schrieb das Jahr 1766, als in den weiten Feldern im Süden Büderichs, dort, wo heute der Golfplatz zu entspanntem Sport und Spiel einlädt, ein lautes Geschrei die wenigen Knechte und Mägde aufhorchen ließ. Mitten in der Erntezeit, am Freitag, dem 5. September, waren die Bäurinnen Christina und Gertrud am Röttgeshof heftigst aneinandergeraten, der Streit der beiden Frauen eskalierte. Am Ende bot Gertrud Crevelds ein Bild des Jammers. Der linke Arm war lahm, das linke Bein auch, die Hüfte schmerzte und die Hand der bedauernswerten Frau blutete stark.

Die Ursache der Blessuren war dem Linner Gericht jedenfalls binnen einer knappen Woche durch die Klage der Geschädigten zugetragen worden, die Unterlagen dieses Prozesses sind bis heute erhalten geblieben. Demnach luden Schultheiß und Schöffen die beiden Frauen unter Androhung einer Strafe von zwei Goldgulden bei Weigerung für den 18. September nach Linn vor, um über die Sache zu verhandeln. Man hatte den Herren berichtet, dass die Ehefrau des Matthias im Rödgen, jene Christina, am entsprechenden Tag die Gertrud Crevelds ohne jeden erkennbaren Grund auf deren eigenem Kleefeld mit einer Mistgabel angegriffen und dabei verletzt hätte. Das war für die Gesetzeshüter Anlass genug, ein Verfahren einzuleiten und die Sache genauer zu untersuchen.

Das wiederum bedeutete Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtskosten sowie eventuell noch höhere Ausgaben, falls der Casus nach der ersten Untersuchung zur Entscheidung an ein höheres Gericht verwiesen oder der obligatorische Rat eines der Bonner Rechtsgelehrten eingeholt werden musste. Den beiden verfeindeten Landfrauen standen also einige Kosten ins Haus. In dieser Situation scheinen die Kontrahentinnen sich noch vor der Sitzung geeinigt zu haben, um diesem Ungemach zu entgehen.

So jedenfalls verkündeten die beiden Frauen Schultheiß und Schöffen, sie hätten sich „civilem“ geeinigt, dass Christina im Rödgen der Geschädigten Gertrud Crevelds „Genugtuung verschaffen“ und auch die bisher entstandenen Gerichtskosten übernehmen wolle.

Angegriffene habe sich selbst beim unglücklichem Griff verletzt

Im Übrigen gestand sie ihren Übergriff, wollte aber richtigstellen, dass sie die Crevelds keineswegs mit der Mistgabel durch die Hand gestochen habe. Vielmehr habe diese die Waffe greifen wollen und dabei unglücklich in die Zinken gepackt und habe sich so selbst verletzt, was die Verletzte dann auch bestätigte. Damit fiel der bewaffnete Angriff aus der Anklage weg und es blieb eine Zankerei unter Frauen, die das Gericht zwar tadeln, aber nicht zum Kriminalfall aufbauschen konnte. Insofern können wir auf Basis der heutigen Unterlagen kaum entscheiden, ob es sich wirklich um einen Unfall handelte oder eine Schutzbehauptung.

Für die nunmehr minderschwere Verfehlung jedenfalls erging dann auch kein Gerichtsurteil, sondern das Verfahren wurde gegen eine Geldstrafe – wie auch heute nicht unüblich – eingestellt. Die Höhe des Bußgeldes, Brüchte genannt, legte aber nicht das Freie Schwertgericht fest, sondern eine separat tagende Brüchtenkommission, deren Protokolle aber nicht überliefert sind. Was also als dramatische Tat begonnen hatte, endete für beide Seiten einigermaßen glimpflich. Freundinnen wurden die beiden Bauersfrauen aber wohl kaum noch.