Wahlkampf: Zwei Frauen werben für sich
BUND diskutierte mit Bürgermeisterkandidatinnen.
Meerbusch. Ein „Duell“ war das erste öffentliche Aufeinandertreffen der beiden Bürgermeisterkandidatinnen in Meerbusch nicht. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) bot Angelika Mielke-Westerlage und Sonja Bertini am Mittwochabend eine eher ruhige Bühne. Zwangsläufig, dass sich die Fragen im Grotenburgs um Natur und Umwelt drehten.
Angelika Mielke-Westerlage, zurzeit Dezernentin und Erste Beigeordnete Meerbuschs, hat als BM-Kandidatin die Unterstützung von CDU und Grünen. Sonja Bertini, zurzeit als städtische Angestellte in Krefeld Geschäftsführerin der Fraktion Freie Wähler — UWG, wird von FDP, SPD und UWG in die Wahl in Meerbusch geschickt.
Ob sie denn als Bürgermeisterin von Meerbusch erneut für eine Baumschutzsatzung kämpfen würden (Mielke nein, Bertini ja), wie sie die Bürger gegen den Lärm von Bahn, Straße und Flugzeug schützen wollen und wie sie dazu stehen, dass die Stadt Neubaugebiete an vielbefahrenen Straßen oder neben Bahngleisen ausweisen würden, wollten Besucher wissen.
Den Umstand, dass sie Meerbusch erst jetzt im Wahlkampf näher kennenlerne, interpretiert die Krefelderin Sonja Bertini selbstbewusst als Vorteil. Unvoreingenommen wolle sie „für Meerbusch völlig neue Wege gehen“. An diesem Abend Probleme hervorzuheben, ist ihre Sache nicht. Fluglärm könne man beispielsweise relativ problemlos verringern, „wenn man die richtigen Leute anspricht“, sagt die Frau, die die Bürgermeister-Funktion vor allem in der Moderation und Kommunikation sieht.
So unbefangen und frei fühlt sich Angelika Mielke-Westerlage nicht, die Meerbusch und seine Entwicklung seit der Stadtgründung als Bürgerin und städtische Beschäftigte begleitet. Sie wisse um die Geschichte vieler Probleme, sagt sie. Unstrittig sei aber, dass man gegen den Fluglärm („eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität“) und vor allem die beabsichtigte Erhöhung der Flugbewegungen („das geht absolut nicht“) gemeinsam kämpfen müsse. An anderer Stelle (Bahnlärm) stoße die Stadt allerdings an die Grenzen ihrer Zuständigkeit.