Wenn der Nachbar mittags bohrt

In Meerbusch gibt es feste Regeln: die Ordnungsbehördliche Verordnung. Hier einige der wichtigsten Regeln im Streitfall.

Meerbusch. Es ist 13.45 Uhr, die schönste Zeit für ein Nickerchen nach dem Mittagsmahl - wenn da nicht der Nachbar gerade die Schlagbohrmaschine dröhnen lassen würde, um seine neue Lampe endlich an die Decke zu schrauben. Wenige Sekunden später klingelt der Erholungssuchende aufgebracht an der Tür des Hobby-Handwerkers um seinem Ärger Luft zu machen. Ein Weg, den er sich hätte sparen können, wenn er über die so genannte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Meerbusch im Bilde gewesen wäre. Hier die wichtigsten Streitfälle: Mittagszeit: Gemeint ist der Zeitraum zwischen 13 und 15Uhr. Im Schuppen bleiben müssen in diesen zwei Stunden in Meerbusch lediglich noch exakt vier Geräte: der Laubbläser, der Laubsauger, der Rasenkantenschneider und der Rasentrimmer. Der Rasenmäher darf allerdings angeworfen werden, und zwar von 8 bis 20 Uhr. "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass schon bald nach dem ersten Rasenmäher der zweite angeworfen wird. Das regelt sich von selbst", meint Heiko Bechert, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Umwelt. Und gebohrt werden darf in dieser Zeit auch. Autowäsche: Das Auto darf auf Verkehrsflächen und Anlagen grundsätzlich nicht gewaschen werden. Auch wenn man nur klares Wasser verwendet. Nicht in allen Städten wird dies so rigoros gehandhabt. "Wir haben bei uns die Erfahrung gemacht, dass sich die Benutzung der Waschstraßen durchgesetzt hat", erläutert Arnd Römmler, zuständig für Ordnungsangelegenheiten und Bußgeldverfahren bei der Stadt. Hunde: Wer einen Hund ausführt, muss die Hinterlassenschaften auf öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen beseitigen. Unabhängig davon, ob an den "Hundestationen" Tüten vorhanden sind, oder nicht. "Jeder, der morgens mit seinem Hund rausgeht, weiß was passiert. Deshalb geht er ja raus", erklärt Heiko Bechert. Wer der Pflicht nicht nachkommt und erwischt wird, bekommt erstmal eine Verwarnung. Bei einem zweiten Vergehen oder einer Uneinsichtigkeit wird es teuer: 100 Euro beträgt das Bußgeld. Auch Pferde sind von dieser Verordnung nicht ausgenommen.

Spielplätze: Ein beschwerdeanfälliges Thema. Jugendliche haben auf Spielplätzen eigentlich nichts zu suchen. Funktioniert das Nebeneinander zwischen Groß und Klein aber und fühlen sich die Kinder nicht gestört oder werden bei ihrem Spiel eingeschränkt, drückt die Stadt ein Auge zu. Allerdings: Zur Dämmerung müssen die Jugendlichen das Feld räumen, damit Nachbarn nicht gestört werden. Alkohol ist gänzlich tabu.