Hilfe auf dem „kleinen Dienstweg“

Bescheide: Haus- und Grundbesitzer können sich trotz geänderter Rechtslage bei falschen Angaben an die Verwaltung wenden.

Meerbusch. Der Blick in den heimischen Briefkasten beschert in diesen Tagen wenig Erbauliches: Rechnungen, Steuerveranlagungen und Gebührenbescheide landen gerade Anfang Januar gleich reihenweise in der Post.

Am 11. Januar gehen rund 19000 Bescheide aus der Stadtverwaltung auf die Reise an die Meerbuscher Haus- und Grundbesitzer: In den Couverts steckt unter anderem der alljährliche Bürgerbrief zu den Grundbesitzabgaben, sprich Grundsteuer, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren.

"Trotz der neuen Rechtslage lässt die Stadt den Bürger aber nicht mit dem Verfahren alleine", erklärt Heinrich Westerlage, Leiter des Service Recht im Rathaus. "Jeder, der seinen Bescheid für fehlerhaft hält, kann sich zunächst an den zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung wenden." Der Name steht auf dem jeweiligen Bescheid. Dies müsse allerdings zeitnah geschehen, damit noch vor Ablauf der Klagefrist unbürokratisch geholfen werden könne. Eine Verlängerung der Frist sei nicht möglich.

Bei der Stadtverwaltung habe man sich auf die neue Situation eingestellt. "Wir wissen, was auf uns zukommen kann, niemand ist im Urlaub", so der Abteilungsleiter für Steuern und Abgaben, Friedrich Justenhoven. Kleinere Unzulänglichkeiten in den Bescheiden, wie etwa eine falsch eingetragene Abfalltonnengröße, könnten seine Mitarbeiter "auf dem kleinen Dienstwege" korrigieren.