55-jährige Brandstifterin psychisch krank?
Die Frau hatte Feuer in ihrer eigenen Wohnung gelegt.
Grevenbroich. Wegen schwerer Brandstiftung muss sich ab dem 20. März eine Frau aus Grevenbroich vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Die 55-Jährige soll in einer Wohnunterkunft in der Südstadt Feuer gelegt und mehrere Zehntausend Euro Schaden verursacht haben. Offenbar leidet sie unter einer psychischen Erkrankung.
Anfang Oktober 2017 waren Polizei und Feuerwehr zu einer Einrichtung für betreutes Wohnen nahe der St.-Joseph-Kirchengemeinde gerufen worden. Gegen 15.45 Uhr stand dort eine der Wohnungen in dem erst in jenem Jahr eröffneten Wohnhaus der Augustinus-Kliniken in hellen Flammen.
Bewohner befanden sich zum Zeitpunkt des Feuers nicht mehr im Gebäude, die betroffene Wohnung wurde jedoch zerstört. Eine Scheibe war unter dem Druck der Flammen geborsten, das Mobiliar brannte lichterloh. Schon bald rückte für die Polizei eine der Bewohnerinnen ins Visier. Die 55 Jahre alte Grevenbroicherin ist bereits als „Feuerteufel“ einschlägig vorbestraft. Die Frau hatte in der Wohnung gelebt, nachdem sie zuvor zwischen 2003 und 2010 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war.
Laut Ermittlungen war sie zielgerichtet vorgegangen, um in der Wohnung ein Feuer zu legen und auch möglichst großen Schaden anzurichten. So hatte die 55-Jährige zunächst ihre Habseligkeiten in eine Tasche gepackt. Dann soll sie die Rauchmelder in der Wohnung entfernt haben, um ein rasches Entdecken des Feuers zu verhindern. Anschließend soll sie ihre Matratze, das Sofa und einen Sessel im Wohnzimmer angezündet haben. „Danach hat sie die Wohnung mit der gepackten Tasche verlassen“, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft.
Noch am gleichen Tag wurde die 55-Jährige von der Polizei festgenommen. Nach einer ersten Befragung wurde die Frau in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Sie befindet sich derzeit Landeskrankenhaus in Bedburg-Hau.
Im Prozess soll geklärt werden, ob sie als „Gefahr für die Allgemeinheit“ eingestuft werden muss. In diesem Fall droht ihr die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie, damit ähnliche Brandstiftungen in Zukunft verhindert werden können. Prozessbeginn am Dienstag, 20. März, ist um 11 Uhr.