Das Gutachten zum Abriss der Münsterschule liegt vor
Der Investor hat das angemahnte Gutachten zum Schallschutz und auch einen neuen Zeitplan vorgelegt.
Neuss. Am Freitag läuft ein Ultimatum ab, das Bürgermeister Herbert Napp der BPD Immobilien-Entwicklungs GmbH gesetzt hat. Bis dahin muss der Kölner Investor, dem Napp eine Verzögerungstaktik vorwirft, ein Schallschutzgutachten zum Abriss der Münsterschule vorlegen, ohne das die Abrissgenehmigung nicht wirksam werden kann.
Kommt der Bauherr, hinter dem die niederländische Bouwfonds-Gruppe steht, der Aufforderung nicht nach, so hatte Napp in einem auf den 18. Juni datierten Brief gedroht, würde er dem Rat empfehlen, das Grundstück an der Quirinusstraße zurückzunehmen.
Die Drohung hat offenbar Wirkung gezeigt. Das schon Anfang Mai bei einem Ortstermin kurzfristig zugesagte Gutachten lag gestern vor.
Der Kreis, der als Untere Emissionsschutzbehörde auf diesem letzten Nachweis bestehen musste, sagte schnellstmögliche Prüfung zu. Schon heute soll feststehen, ob das Gutachten ausreichend ist oder nachgebessert werden muss, kündigte Kreis-Umweltdezernent Karsten Mankowsky an. An seiner Behörde liege es nicht, wenn sich das Vorhaben immer weiter verzögere.
In der Tat kann das Neubauvorhaben auf dem Areal ehemaligen Grundschule als unendliche Geschichte bezeichnet werden. 2005 wurde der Schulbetrieb eingestellt, danach war in der Politik schnell klar, dass auf der Fläche innerstädtisch Wohnungen entstehen sollen. 2010 gewann die Firma Bouwfonds zusammen mit dem Neusser Architekt Horst Hanrath einen dazu ausgelobten städtebaulichen Wettbewerb, 2013 kaufte Bouwfonds die Liegenschaft, um auf dem Grundstück neun sogenannte Stadthäuser und drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohnungen zu errichten. Doch aus dem von Bürgermeister Herbert Napp schon 2014 erwarteten Abbruch wurde nichts, auch weitere Terminpläne zerschlugen sich.
Gestern nun demonstrierte BPD in doppelter Hinsicht guten Willen. Mit dem mehrfach angemahnten Schallschutzgutachten legte der Investor auch einen neuen Zeitplan vor, bestätigte Andreas Galland, der Leiter des Bauverwaltungsamtes.
Der sieht nun eine Bürgerinformationsveranstaltung in der zweiten Augusthälfte vor. Danach folgt ein auf vier Wochen angesetztes Beweissicherungsverfahren, bei dem Nachbargebäude gutachterlich untersucht werden. Das soll den Nachweis von möglichen Gebäudeschäden erleichtern, die durch den Abbruch verursacht wurden. Vertraglich vereinart ist auch, das Lärm- und Erschütterungsmessungen den Abbruch begleiten und Richtung Glockhammer mobile Schallschutzwände zu errichten sind. Mit dem Beginn der Abbrucharbeiten wäre dann Ende Oktober, spätestens aber Anfang November zu rechnen, sagt Galland.
Und Napp rät dem Investor, auch in der Tat tätig zu werden. Für den Fall, dass dieser nur die Abrissgenehmigung einhot, ohne das Verfahren danach weiter zu betreiben, halte die Stadt ihre Drohung, den Grundstückskauf rückwärts abzuwickeln, aufrecht.