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Die Stadt Kaarst erhöht die Gebühren für Dienstleistungen

Kaarst. Der Stadtrat hat eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Für die Kaarster bedeutet das: Viele Dienstleistungen der Stadt werden teurer. Die Verwaltung begründet die Erhöhung mit einer langen Zeit des Verzichts.

Die letzte Änderung der Verwaltungsgebührensatzung habe im Jahr 2009 stattgefunden, heißt es. Seit 2013 gebe es vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen ein aktuelles Muster zur Verwaltungsgebührensatzung, in der die empfohlenen Gebühren deutlich über denen der bisher geltenden Satzung liegen. Eine Anpassung der Gebühren nach sechs Jahren sei daher in Hinsicht auf die Wirtschaftlichkeit geboten. So sieht das auch die Politik. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde einstimmig verabschiedet.

Was bedeutet das? Hier einige Beispiele: Für Schriftstücke in tabellarischer Form etwa, für Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergleichen, wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der „bei durchschnittlicher Arbeitsleistung“ zur Herstellung benötigt wird.

Für jede angefangene halbe Stunde Verwaltungsarbeitszeit zahlt der Bürger 13 Euro. Diese Summe wurde nicht erhöht. Teurer werden aber zum Beispiel farbige Fotokopien und Ausdrucke. Für ein A4-Format werden künftig 1,20 Euro fällig (vorher: ein Euro / in Schwarz-Weiß 70 statt 50 Cent); für ein A3-Format 1,70 Euro (vorher: 1,50 Euro); eine A2-Kopie war bislang nicht im Angebot — sie kostet jetzt 2,70 Euro.

Genau so wenig kannte die alte Satzung eine Gebühr für das Bereitstellen von Daten per E-Mail oder Datenträger. Weil das heute zum Alltag in der Rathaus-Bürger-Kommunikation gehört, wurde ein Passus in die Rechtsnorm eingefügt. Je angefangene zehn Minuten berechnet die Verwaltung künftig acht Euro.