Hülchrather muss Jäger aufseinem Grundstück dulden
Manfred Wichmann scheiterte vor dem Verwaltungsgericht.
Grevenbroich. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine ungewöhnliche Klage des Hülchrathers Manfred Wichmann abgewiesen. Der Fliesenlegermeister hatte verhindern wollen, dass auf seinem Privatgrundstück weiterhin gejagt werden darf. Der Tierfreund scheiterte jedoch vor dem Richter.
Nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes vor zwei Jahren müssen Eigentümer die Jagd auf ihrem Grund nicht mehr dulden, wenn sie dies aus ethischen Gründen ablehnen. Genau aus diesem Grund hatte Wichmann im Frühjahr 2014 ein Jagdverbot für sein Gelände beantragt und geklagt, als der Rhein-Kreis Neuss dies ablehnte.
Laut Gesetz müssen die Gewissensgründe der Jagdgegner aber glaubhaft sein, betonte Verwaltungsrichter Achim Kraus. Das wurde Manfred Wichmann gestern zum Verhängnis. Denn er hatte Anfang des vergangenen Jahres selbst einen Jagdschein und einen Waffenkunde-Nachweis beantragt.
Aber nicht um selbst auf die Pirsch zu gehen, wie Ehefrau Cornelia Wichmann betont. „Wir wollten beide den Falknerschein machen — als Grundlage dafür verlangen die Behörden jedoch den Jagdschein.“ Die Wichmanns hatten vor, sich als Falkner in der damals noch existierenden Umweltstation „Schneckenhaus“ zu engagieren. „Wir wollten sachkundig und ehrenamtlich verletzten Greifvögeln helfen — das war unser Ziel“, sagt die engagierte Tierschützerin. Als die Wildtierauffangstation jedoch geschlossen wurde, hätten die beiden den Jagdschein direkt abgebrochen. Das erklärte Manfred Wichmann gestern auch vor dem Richter — doch der entschied nicht in ihrem Sinne.
„Für uns ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht“, resümiert Cornelia Wichmann: „Wir empfinden es als sehr ungerecht.“ Aufgeben will das Hülchrather Ehepaar jedoch nicht: „Wir werden Berufung einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht Münster ziehen“, kündigt sie an.