Rhein-Kreis konnte 85 MillionenEuro an Schulden abbauen

Durch die kontinuierliche Entschuldung fallen auch weniger Zinszahlungen an.

Rhein-Kreis. Im Jahr 2002 standen 130,5 Millionen Euro Schulden in den Büchern des Rhein-Kreises, für die 8 Millionen Euro Zinsen aufgebracht werden mussten. Die kontinuierliche Entschuldung über die Jahre hinweg schreibt eine Erfolgsgeschichte. Ende des auslaufenden Jahres wird den Kreisetat nur noch eine vergleichsweise geringe Schuldenlast von 46,3 Millionen Euro drücken, die im nächsten Jahr nur noch eine Zinsbelastung in Höhe von 2,1 Millionen Euro nach sich ziehen wird. Diese konsequente Entschuldung um 85 Millionen Euro entlastet den Etat, so sieht es jedenfalls der von Landrat und Kämmerer eingebrachte Entwurf vor, im Vergleich zu 2002 um stattliche 5,9 Millionen Euro. Den Erfolg feierte Kämmerer Ingolf Graul in seiner Rede: „Diese jährliche Entlastung für den Haushalt ist ein nachhaltiger Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen, die ansonsten der Haushaltsplanung im Umfang von mindestens 1 von Hundert pro Kreisumlage zur Last fallen würde.“

Gleichwohl bleiben der Kreishaushalt und die Kreisumlage ein Zankapfel zwischen der CDU/FDP-Mehrheit im Kreistag und der von der SPD angeführten Opposition, der sich auch die acht Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden anschließen — unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Es steht der Vorwurf im Raum: Der Rhein-Kreis konsolidiere sich auf Kosten der finanziell notleidenden Kommunen.

So drängen die Rathaus-Chefs in einem Schreiben den Rhein-Kreis, die Etatlücke in Höhe von 7,5 Millionen Euro durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage zu schließen. So könne der Rhein-Kreis auf eine Anhebung der Kreisumlage verzichten, um seinen Haushalt auszugleichen. Diesen Vorschlag wies die Kreishaus-Spitze bisher zurück. Begründung: Die Rechtslage lasse so eine Ausgleichsplanung über die Ausgleichsrücklage nicht zu. Dem widersprechen die Bürgermeister nun in ihrem Brief an Landrat Petrauschke. Sie fühlen sich durch eine Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsicht bestätigt. Es liege „tatsächlich im Ermessen des Kreises“, auf die Erhöhung der Kreisumlage zu verzichten, solange ein Haushaltsausgleich über die Ausgleichsrücklage möglich sei. Auch aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Sommer, „auf welches der Rhein-Kreis Neuss sich im Rahmen seiner bisherigen Argumentation bezog, vermochte die Aufsichtsbehörde keine gegenteiligen Hinweise abzuleiten.“ Auch lehnen die Bürgermeister einen erneuten Doppelhaushalt ab, so wie ihn die Kreisspitze jetzt für die Jahre 2016 und 2017 eingebracht hat: „Gerade die Entwicklung der Steuerkraft ist in den einzelnen Städten und Gemeinden äußerst unterschiedlich und zudem mitunter jährlich erheblichen Schwankungen unterworfen, wie aktuell am Beispiel der Stadt Grevenbroich besonders deutlich erkennbar wird.“

Der Haushaltsentwurf ist eingebracht. Jetzt folgen die Beratungen in Fachausschüssen. Im März soll der Etat verabschiedet werden.“