Hochzeit in Gefahr: Grevenbroicher Paar muss Ehefähigkeit nachweisen

Der Termin steht, die Ringe sind graviert — doch nun fordert das Standesamt von der Braut in spe ein fachärztliches Gutachten.

Grevenbroich. Die Eheringe sind gekauft, der geplante Hochzeitstermin ins Edelmetall eingraviert: Der 30. Dezember sollte der schönste Tag im Leben von Heidi Förster und Jörg Kellers werden. Doch nun der Schock: Plötzlich steht die Eheschließung, auf die die Verlobten seit einem Jahr hingespart haben, infrage. Bevor die 29-Jährige, die unter Betreuung steht, ihrem Auserwählten das Ja-Wort geben darf, solle sie „ein fachärztliches Gutachten“ vorlegen, heißt es in einem Schreiben des Standesamts der Stadt Grevenbroich.

Die Begründung: In der Betreuungsakte der jungen Frau sei „kein aktuelles fachärztliches Gutachten enthalten“, so dass sich der Standesbeamte „als Nicht-Mediziner“ nicht in der Lage sieht, die „erforderliche Ehefähigkeit“ festzustellen.

Das Paar ist verzweifelt: „Ein Gutachten vom Amtsarzt ist teuer“, sagt Jörg Kellers, spricht von mindestens 800 Euro. „Wir sind Sozialhilfeempfänger. Die Hochzeit haben wir uns regelrecht vom Munde abgespart“, versichert Heidi Förster.

Seit zwei Jahren sind die beiden ein Paar. Silvester 2014 fasste sich Heidi Förster ein Herz und machte ihrem Traummann einen Antrag: „Ich war immer überzeugt, dass ich niemals heiraten würde“, erzählt die junge Frau, die an einer Borderline-Störung leidet, „doch seit ich diesen Mann kenne, geht es mir immer besser.“

Dann vor wenigen Tagen der Brief vom Standesamt, der alles in Wanken bringt. „Wir haben uns direkt an eine Fachklinik gewandt, die aber vor Mitte Januar keinen Termin für uns frei hätte“, berichtet Jörg Kellers, der seine aufgewühlte Verlobte kaum beruhigen kann.

Försters Betreuerin Sabine Doogs-Herzholz reagiert verwundert auf die Einwände des Grevenbroicher Standesamtes. „Ob und wen sie heiratet, kann Frau Förster selbst entscheiden. Schließlich ist sie nicht entmündigt“, sagt sie. Dass sie als Betreuerin Vertragsabschlüssen zustimmen müsse, beziehe sich auf einen Autokauf oder einen Handy-Vertrag, nicht aber auf eine Eheschließung, versichert sie und führt Paragraph 1304 des Bürgerlichen Gesetzbuches an. Demzufolge ist entscheidend, dass jemand „das Wesen der Ehe begreifen“ kann, erklärt Doogs-Herholz, die sich an keinen vergleichbaren Fall erinnert.

Aus dem Rathaus gab es zu dem Fall keine Auskunft — „aus datenschutzrechtlichen Gründen“, wie Stadtsprecherin Ines Hammelstein formuliert. Der Standesbeamte habe die gesetzlichen Vorgaben eingehalten.