Neue Gartenordnung: Hundekot im Park kann bis zu 1000 Euro kosten

Der Stadtrat soll die Ordnung am 18. Dezember beschließen.

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Neuss. Fünf bis 1000 Euro können verhängt werden, wenn öffentliche Anlagen verschmutzt werden oder Besucher sich dort unzulässig verhalten. Das sieht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vor. „Bei Hundekot auf Kinderspielplätzen kann es bis in den vierstelligen Bereich gehen“, teilte Umweltdezernent Matthias Welpmann jüngst den Neusser Umweltpolitikern mit. „Und ich bin dafür, diesen Ermessensspielraum zur Abschreckung künftig auch mal auszunutzen.“

Der Stadtrat muss am 18. Dezember über die neue Gartenordnung der Stadt Neuss beschließen. Der Umweltausschuss hat das aktualisierte Werk bereits für gut befunden. Es gilt für alle Park- und Grünflächen, Anpflanzungen, Wälder, Friedhöfe, Spielplätze, Kleingartenanlagen sowie Gewässer und deren Ufer.

Michael Klinkicht, Vorsitzender des Umweltausschusses, begrüßt die Neufassung, die nötig wird, weil die alte Neusser Gartenordnung ausläuft. In der der neuen Verordnung können auch die neuen Strafen- und Bußgeldregister berücksichtigt werden. „Es ist gut, die Spielräume auszunutzen“, erklärt der Grünen-Politiker. Dreck in den Parks sei ein häufiges Ärgernis für die Besucher. „Und die beste Verordnung bringt nichts, wenn nichts passiert.“ Das sieht auch Stefan Crefeld (CDU) so. „Gegebenenfalls muss dafür mehr Personal zur Verfügung gestellt werden.“

Neu aufgenommen wurde in der Gartenordnung ein Verunreinigungsverbot für die öffentlichen Anlagen. „Der Verursacher ist zur sofortigen Reinigung verpflichtet“, heißt es in dem neuen Paragrafen vier. Er verpflichtet zudem Imbissverkäufer, Müll zu beseitigen, der durch ihre Waren anfällt. Und er verbietet es, Plakate an nicht dafür vorgesehenen Stellen anzubringen sowie Abfallkörbe in Parks zu durchsuchen oder in ihnen Haus- oder Gewerbemüll zu entsorgen.

Mehr Personal für die Kontrolle der Parks und öffentlichen Anlagen soll unter anderem eine Umverteilung innerhalb des Konzerns der Stadt Neuss bringen: Weil künftig die Abfall- und Wertstofflogistik (AWL) das Leeren der Mülleimer in den Grünanlagen übernehmen wird, können die sechs Mitarbeiter aus dem Grünflächenamt, die bislang dafür zuständig waren, für die Kontrolle und Pflege der Parks eingesetzt werden.

In Parks unterwegs sind auch die Mitarbeiter des Kommunalen Servicedienstes (KSD), der zum Ordnungsamt gehört. Drei Stellen sind zurzeit frei, „sie werden jetzt aber nach und nach besetzt“, berichtet Arno Jansen (SPD).

Anders als die Mitarbeiter vom Amt für Umwelt und Stadtgrün habe der KSD auch Exekutivbefugnisse. „Der Kommunale Servicedienst darf Bußgeld erheben, wenn er jemanden in den Grünanlagen — aber auch auf den Straßen — sieht, der zum Beispiel eine Zigarettenkippe wegwirft oder einen Hundehaufen nicht wegmacht.“ Die Grünkolonne hingegen kümmere sich klassischerweise um Rückschnitt oder um vorgefundene Verunreinigungen. Bußgelder verhängen dürfe sie nicht.