Kreis legt Beschwerde wegengeplanter Windräder ein

Die Beschwerde über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu den Anlagen geht an das Oberverwaltungsgericht Münster.

Neuss. Der Streit um die in Hoisten geplanten Windräder geht in die nächste Runde. Der Rhein-Kreis Neuss hat sich nach zweiwöchiger Beratung gestern dazu entschieden, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf einzureichen. Das bestätigte Harald Vieten, Sprecher des Rhein-Kreises. „Wir werden nach Prüfung der Entscheidung Beschwerde einreichen, weil wir mit den Feststellungen der Kammer nicht einverstanden sind“, sagte Vieten. Die Beschwerde solle fristwahrend heute in Münster eintreffen, die Begründung dazu soll anschließend folgen.

Das Verwaltungsgericht hatte die im Januar erteilte Genehmigung des Rhein-Kreises für den von den Stadtwerken Neuss (SWN) geplanten Bau von zwei 149 und 179 Meter hohen Windrädern vor zwei Wochen gekippt und für rechtswidrig erklärt. Ein Nachbar hatte dies im Eilverfahren beantragt. Die Stadtwerke begrüßten den Entschluss des Rhein-Kreises, dagegen beim Oberverwaltungsgericht in die nächste Instanz zu gehen. „Wir unterstützen die Beschwerde“, sagte SWN-Sprecher Jürgen Scheer. Die technischen und rechtlichen Prüfungen durch externe Gutachter seien weiter in vollem Gange, die Vorbereitungen liefen weiter.

Gebaut werden dürfen die Anlagen aber nach der Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorerst nicht. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass die Genehmigung für Bau und Betrieb der Anlage rechtswidrig sei, weil die Geräuschbelästigung der Räder nachts am Haus des Nachbarn die zulässigen Grenzwerte überschreite.

Der Streit spitzt sich auf die Frage zu, ob das Wohnhaus des betroffenen Nachbarn in einem reinen Wohngebiet oder in einem Außenbereich liegt. Der Rhein-Kreis war in seiner Genehmigung von einem Außenbereich ausgegangen. Damit liegt die Grenze für die nächtliche Lärmbelästigung bei 45 Dezibel. Die Windräder erreichen laut Gutachten 39 Dezibel.

Das Gericht kam aber bei einem Ortstermin zu dem Ergebnis, dass die Lage des Hauses als reines Wohngebiet einzustufen sei — damit genießt das Anwesen einen höheren Lärmschutz. Die Windräder wären also zu laut.

Der Rhein-Kreis und auch die Stadtwerke sehen das anders. „Wir gehen davon aus, dass es eine Außenlage ist und kein reines Wohngebiet“, sagte SWN-Sprecher Jürgen Scheer. Unklar ist, wann das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung trifft und ob es einen erneuten Ortstermin geben wird.

Der Stadtverordnete Karl-Heinz Baum (CDU), Vorsitzender des Planungsausschusses, reagierte gelassen auf die Beschwerde. „Das war zu erwarten. Aber wir glauben, dass dies keine Chance haben wird“, sagte Baum, der im Stadtrat damals gegen den Bau gestimmt hatte. Gisela Ortwein von der Bürgerinitiative „Windkraft Neuss“ sagte: „Ich hatte gehofft, dass man einsieht, dass dieses Projekt keinen Sinn hat, wenn das Gericht die Genehmigung schon als rechtswidrig einstuft.“