Leitfaden zu neuer Kunst im öffentlichen Raum vorgestellt
Die Stadt muss bei öffentlicher Kunst sparen, Mittel für Reinigung und Sanierung fehlen.
Grevenbroich. Der Energiebrunnen auf der Stadtparkinsel ist irreparabel beschädigt. Das teilte die Verwaltung jetzt auf Nachfrage im Kulturausschuss mit. Ein externer Fachmann hat demnach festgestellt, dass sich der Energiebrunnen nicht mehr in den Ursprungszustand versetzen lässt. Die Details der Prüfung, die auf Antrag der FDP erfolgte, sollen zwar erst in der nächsten Sitzung des Stadtrats bekanntgegeben werden. Aber es ist klar: Der Energiebrunnen ist ein mahnendes Beispiel dafür, dass die Stadt sorgsamer mit der Kunst im öffentlichen Raum umgehen muss. Deshalb wurde jetzt ein Leitfaden für die Neuaufstellung von Kunst beschlossen.
Ziel ist es, in Zukunft für Kunstwerke im Stadtgebiet hohe Folgekosten auszuschließen. Denn die fallen oft für die Instandhaltung beziehungsweise Sanierung der Werke an. Stefan Pelzer-Florack, Leiter des Fachbereichs Kultur, erklärte, dass es schon jetzt einen „Instandsetzungsstau“ gebe. Zwar wurde zum Beispiel der Turmkater von Otmar Alt kürzlich gesäubert. „Aber neben dem Energiebrunnen besteht zum Beispiel Bedarf bei den Kohlebaggerschaufeln von Künstler Günther Cremers im Stadtpark. Dort müssten eigentlich Graffiti beseitigt werden“, sagt Pelzer-Florack.
Angesichts der leeren Stadtkasse fehlen jedoch die Mittel für erforderliche Reinigungs- und Sanierungsarbeiten. Deshalb wurde jetzt ein klares Regelwerk für mögliche Neuaufstellungsvorhaben von Kunst im öffentlichen Raum erstellt. Unter anderem soll die Stadt keine Kosten mehr für Herstellung und Aufstellung von Kunstwerken sowie Folgeaufwendungen tragen.
Kulturdezernent Michael Heesch kündigt eine entsprechende vertragliche Regelung an. Gleiches gilt für Fragen der Verkehrssicherungspflicht. Falls dafür ein Gutachten von einer externen Stelle eingeholt werden muss, sollen die Kosten in Zukunft vom Antragssteller und nicht von der Stadt getragen werden.
Zudem enthält der in interfraktioneller Runde entstandene Leitfaden einen — recht grob gehaltenen — Kriterienkatalog für die Auswahl neuer Kunstwerke. Diese müssten stadt- und landschaftsplanerisch in die Umgebung passen, zudem wird Wert auf Qualität gelegt. Denn Kunst im öffentlichen Raum — zurzeit stehen rund 70 Objekte im Stadtgebiet — soll auch in Zukunft eine große Rolle in Grevenbroich spielen. „Aber die Kosten müssen auch mit Blick auf den Haushaltssanierungsplan auf ein vertretbares Maß beschränkt bleiben“, sagt Heesch. Der Leitfaden sei kein „Ausschlusskatalog“, er solle lediglich aufzeigen, was geht — und was nicht.
Denn irreparable Schäden wie beim Energiebrunnen sollen sich nicht an anderer Stelle wiederholen. „Es darf nicht sein, dass echte Kunst so vor die Wand gesetzt wird“, mahnt Heesch. Die Schäden an dem Brunnen seien durch Verkalkung entstanden. Diese sei so tief in das Material eingedrungen, dass an dem Werk der Künstlerin Anneliese Langenbach zwar noch Aufhübschungsarbeiten möglich sind. Das habe der hinzugezogene Sachverständige festgestellt. „Aber die Schäden lassen sich nicht mehr ganz beheben“, sagt Stefan Pelzer-Florack.
Im Kulturausschuss wurde zudem angeregt, die Stadtkasse für Kunst im öffentlichen Raum in Zukunft stärker zu entlasten und auf die Zusammenarbeit mit Sponsoren zu setzen.