Neuss/Düsseldorf. Sie saßen, getrennt durch die Anwälte, nebeneinander wie im Ratssaal. Herbert Napp, Bürgermeister, und sein 1. Beigeordneter Peter Söhngen. Doch beide saßen gestern vor dem Richter, Napp als Kläger, Söhngen als Vertreter der Stadt, der Beklagten. Gestern fand der lange Streit um die Abführung der Vergütungen aus Napps Nebentätigkeit im RWE-Regionalbeirat ein Ende mit einem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil. Der Sieger heißt Herbert Napp: Das Gericht bestätigte seine Auffassung, er müsse die Zahlungen von etwa 6500 Euro im Jahr nicht an die Stadt abführen.
In der einstündigen Verhandlung wurde schnell klar, dass es um die zuvor diskutierten Fragen gar nicht gehen würde. Ist Herbert Napp qua Amt als Bürgermeister in dem Beirat, in den RWE Bürgermeister und Landräte, Vertreter von Landschaftsverband, West LB und anderen öffentlichen Körperschaften oder Versicherungen beruft? Oder als Privatmann dank seiner besonderen Kenntnisse, wie es der Kläger immer betonte?
Aus diesem Grund verweigerte er jedenfalls die Abführung und stellte sich damit gegen den Runderlass des Innenministeriums, das im Frühjahr 2005 ausdrücklich formulierte, auch die Zahlungen aus den RWE-Beiräten müssten abgeführt werden. Lange dauerte es, bis der Regierungspräsident den Landrat als Aufsichtsbehörde mahnte, die Stadt anzuweisen, tätig zu werden. Und so forderte die Stadt, vertreten durch Peter Söhngen, den Bürgermeister zur Zahlung auf. Genau 13 116,22 Euro zahlte der Stadtchef dann seiner Kommune - unter Vorbehalt. Nun erhält er das Geld zurück.
Ausschlaggebend ist nicht die Frage, ob er privat oder dienstlich tätig war. Entscheidend war vielmehr, wie die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Norbert Chumchal erklärte, dass es keine gültige Rechtsgrundlage für eine Abführung gebe: Die entsprechende Rechtsverordnung werde nicht durch den entsprechenden, "allzu vage formulierten" Paragraphen im Landesbeamtengesetz gedeckt.
"Die Rechtsverordnung ist nichtig, die Nebentätigkeit im Regionalbeirat ist keine im öffentlichen Dienst, Herr Napp darf das Geld behalten. Und dann noch frohes Anzapfen", verkündete der Richter, der offensichtlich ein wenig über die besonderen Verhältnisse dieser Tage in Neuss und den Folgetermin um 17 Uhr informiert war.
Herbert Napp selbst betonte unmittelbar nach dem Urteilsspruch, er sei froh, dass nun die Rechtsfrage geklärt sei, "denn das stand für mich im Vordergrund, nicht das Geld." Nun sei der Landesgesetzgeber gefordert.
Ähnlich sah es auch Peter Söhngen, Verlierer des Gerichtsstreits: Die Stadt muss die Vergütungen zurückzahlen und trägt die Kostens des Verfahrens. Er sehe den Ausgang "völlig relaxed". Die Begründung des Richters nannte er "überraschend, fantastisch und mutig". Nun werde man zunächst einmal dem Innenministerium berichten. Dort müsse dann entschieden werden, "wie es weitergeht."