Neues Waffengesetz ist in Kraft

Unter anderem gibt es neue Regelungen zur Aufbewahrung von Waffen. Von vielen Seiten gibt es nun Kritik.

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Rhein-Kreis. Wer sich in naher Zukunft seine erste Schusswaffe zulegen möchte, der muss seit dem 6. Juli ganz besonders auf die Wahl des Aufbewahrungsschranks achten. Denn seitdem gilt das neue Waffengesetz, das der Bundestag Mitte Mai dieses Jahres beschlossen hat.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Vorschriften für die Aufbewahrung. Wer bisher einen Waffenschrank der Klasse A oder B hat, darf diesen auch weiterhin benutzen, bis die Lagerkapazität erreicht ist. Wenn jedoch weitere Waffen hinzukommen, muss ein Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 angeschafft werden. Diese Schränke ähneln einem Tresor und wiegen teilweise weit mehr als 200 Kilogramm. Der Bestandsschutz gilt auch für Erben und für im Haushalt lebende Angehörige. Wer sich allerdings zum ersten Mal eine Waffe zulegt, muss sofort ein Sicherheitsbehältnis der Klasse 0 kaufen. Bestandsschutz gilt für alle Schränke, die bis zur Rechtskraft gekauft wurden. Die Bundesregierung schätzt den Mehraufwand für die Anschaffung neuer Waffenschränke pro Jahr auf 4,5 Millionen Euro.

Darüber hinaus soll die Anzahl an illegalen Waffen reduziert werden. Darum können diese — auch Munition — aufgrund einer Amnestieregelung noch bis zum 5. Juli 2018 straffrei bei der Polizei abgegeben werden. Im Rhein-Kreis kann dies bei der Kreispolizeibehörde in Neuss erledigt werden. Polizeisprecherin Diane Drawe macht darauf aufmerksam, dass die Waffe bei der Übergabe entladen sein und so verpackt werden sollte, dass man sie nicht sieht. Dann muss der Besitzer unterzeichnen, dass er mit der Vernichtung der Waffe einverstanden ist.

Bereits bei der letzten Amnestieregelung im Jahr 2009 sei laut Drawe im Rhein-Kreis eine Vielzahl von illegalen Waffen abgegeben worden. Dabei handelte es sich jedoch zum Großteil um Erbstücke.

Doch die teilweise komplexe und undurchsichtige Gesetzesänderung kommt nicht überall gut an. Peter Kallen, Erster Vorsitzender der Kreisjägerschaft Neuss, bezeichnet die Änderung als „Aktionismus“. „Für Jäger gab es dort keinen Regelungsbedarf. Die haben ihre Waffen schon immer sorgfältig aufbewahrt. Da gibt es keine Probleme“. Dass Neu-Jäger oder Besitzer, die ihren Bestand erweitern wollen, sich nun größere und dickere Waffenschränke der Klasse 0 zulegen müssen, führe zu einer nicht unerheblichen finanziellen Mehrbelastung: „Das ist nicht nachvollziehbar.“

Kritik kommt auch von Hans-Jürgen Schmitz, Erster Vorsitzender der Orkener Sportschützen in Grevenbroich: „Ich habe gerade den aktuellen Fall, dass Mitglieder Waffen zum sportlichen Schießen beantragt haben — sich jetzt aber einen Schrank der Kategorie 0 zulegen müssen. Und die kosten das dreifache.“ Dem Vorsitzenden ist es jedoch wichtig, zu differenzieren. „Grundsätzlich ist es gut, wenn die Sicherheit bei Waffen eine große Rolle spielt. Ich habe aber noch von keinem Fall gehört, dass eine Waffe aus einem Schrank der Kategorie A oder B gestohlen wurde.“

Andreas Chlewinski, Inhaber des Dormagener Waffenladens „ACP Waffen“, bezweifelt stark, dass die verschiedenen Änderungen den von der Bundesregierung erhofften Effekt haben werden. „Das wird die Sicherheit nicht signifikant erhöhen. Wenn jemand seit 20 Jahren eine illegale Waffe besitzt. Warum soll er sie jetzt auf einmal abgeben?“.

Der Händler geht noch einen Schritt weiter und bezeichnet die Maßnahme als „Zückerchen, das man der uninformierten Öffentlichkeit hinwirft, um zu sagen, man habe ihr Leben sicherer gemacht“.

Ein weiteres Problem macht Chlewinski bei den Tresoren aus. Und die sind nicht nur finanzieller Art: „Die sind teilweise so schwer, dass man vor dem Aufstellen die Statik des jeweiligen Gebäudes prüfen muss.“ Aus diesem Grund habe er sich auch dagegen entschieden, sie zu verkaufen. „Wie sollen die denn zum Kunden kommen“, fragt der Waffenhändler.