Neuss. Im Juni dieses Jahres ist ist das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung" in Kraft getreten. Zielsetzung der Landesregierung war es vor allem nach den Erfahrungen mit dem Centro in Oberhausen, die Ansiedlung von großen Zentren auf der "grünen Wiese" zu erschweren und die Innenstädte zu schützen. Die Gesetzesänderung wirkt sich auch in Neuss aus.
Planungen an der Mosel- und an der Römerstraße, auch der Umbau des Huma-Marktes, liegen erst einmal auf Eis. Der Umbau des Humacenters wäre jedenfalls dann betroffen, wenn der Investor - entgegen den bisherigen Ankündigungen - eine Erweiterung der Verkaufsflächen ins Auge fassen sollte. Der Handlungsdruck auf die Stadt wächst, das machte auch Andreas Galland, Chef der Wirtschaftsförderung, vor dem Wirtschaftsausschuss deutlich. Als Blockade wertet Andreas Galland die Gesetzesverschärfung allerdings nicht. Zwar seien die neuen strikten Bestimmungen für Investoren "nichts Schönes", für die Kommunen aber biete das Gesetz klare Steuerungsmöglichkeiten. "Wenn es hilft, eine Entwicklung wie vor Jahren in Hoisten zu verhindern, können wir doch wirklich zufrieden sein, so der Wirtschaftsförderer.
Kernsatz des neuen Paragrafen: "Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden." Diese zentralen Versorgungsbereiche können per Gesetz Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren sein. Was wo ist, muss die Stadt begründen und ausweisen.
Nun erarbeitet ein Gutachter ohnehin derzeit Grundlagen für ein Einzelhandelskonzept: auch in noch nicht abgeschlossenem Stadium eine Entscheidungshilfe für die Stadtpolitik. Die muss in Neuss Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren festlegen. Eine Arbeitsgruppe wird sich in der kommenden Woche wohl mit den Bereichen Innenstadt, Moselstraße, Römerstraße, Rheinparkcenter und der Situation in Reuschenberg und an der Furth befassen.
Auf einem ganz anderen Blatt stehen die Pläne von Ikea, das ein neues großes Zentrum plant - in Kaarst oder Neuss. Knackpunkte sind die "zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente". Damit zieht Ikea verstärkt Kunden, diesen Bereich will Ikea ausweiten, genau da aber setzt das Gesetz Grenzen: mehr als 2500 Quadratmeter Verkaufsfläche für dieses Sortiment geht nicht. Eine Ausnahme lässt das Land zu. Eine Abweichung wird möglich, wenn sich "mindestens drei benachbarte kreisfreie Städte oder Kreise" auf ein regionales Einzelhandelskonzept einigen. Der Rhein-Kreis Neuss, Düsseldorf, Krefeld und/oder Mönchengladbach einig in der Ikea-Frage? Das mag derzeit wohl niemand beantworten.