Rat beschließt Resolution zu Bergschäden

Die Rechte der Betroffenen sollen gestärkt werden.

Rhein-Kreis Neuss. Der Rat der Gemeinde Jüchen hat eine Resolution zur Verbesserung der Bergschadenregulierung für die Betroffenen im Rheinischen Revier verabschiedet. Sie wird dem Braunkohleausschuss in seiner nächsten Sitzung im März vorgelegt.

Bereits am 20. November hat der Ältestenrat des Braunkohleausschusses beschlossen, die Stelle eines unabhängigen Bergschadensbeauftragten zu schaffen, der den Betroffenen als Ansprechpartner in allen Fragen der Bearbeitung von Bergschäden zur Seite steht. Im Fall, dass RWE Power als Bergbautreibender nicht zugesteht, einen Bergschaden verursacht zu haben, können sich die Betroffenen künftig an den Bergschadensbeauftragten wenden.

Dieser prüft mit zwei unabhängigen Sachverständigen den Fall. Diese Prüfung soll für die Betroffenen kostenlos sein. Das Konstrukt ähnelt dem des Steinkohlebergbaus, wo es eine Schlichtungsstelle für die Anliegen der von Bergschäden betroffenen Anwohner gibt.

Darüber hinaus sind in Gesprächen mit dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) Vorschläge der Verbesserung der Lage der Betroffenen erarbeitet worden. So soll das abschließende Untersuchungsergebnis von RWE Power innerhalb von zwölf Wochen vorliegen. Wenn nicht, können die Betroffenen selbst ein Fachbüro mit der Untersuchung beauftragen.