Würge-Attacke: Angeklagter flüchtig

Der Mann, der seine Partnerin fast erwürgt haben soll, erschien gestern nicht zum Prozessauftakt vor dem Landgericht. Nach Angaben seines Verteidigers soll sich der Verdächtige in der Türkei aufhalten.

Foto: Woitschützke

Neuss. Mit einem Paukenschlag hat gestern der Prozess um einen Mordversuch in Neuss begonnen. Der Angeklagte erschien nicht, er hält sich offenbar in der Türkei versteckt. Das Neusser Amtsgericht hatte zuvor bei einem Haftprüfungstermin den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. „Mein Mandant ist weg, ich habe keinen Kontakt mehr zu ihm“, erklärte Verteidiger Selim Tasci, „ich weiß nur von seinem jüngeren Bruder, dass er sich in der Türkei aufhalten soll.“

Den Weg dorthin hatte ihm offenbar das Neusser Amtsgericht geebnet: Obwohl die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes gegen den 27-Jährigen ermittelte, setzte der seinerzeit zuständige Richter dort den Haftbefehl gegen den Türken gegen Auflagen außer Vollzug. „Vor ein paar Wochen kam von der Polizei die Information, dass sich der Angeklagte nicht mehr meldet“, teilt der jetzt zuständige Richter Rainer Drees mit, „ich habe den Haftbefehl sofort wieder in Vollzug gesetzt.“ Allerdings ohne Erfolg — bislang konnte die Polizei den Tatverdächtigen nicht ausfindig machen. „Er wird nun international gesucht“, erklärt Anwältin Dagmar Loosen. Sie vertritt das Opfer als Nebenklägerin vor Gericht. „Meiner Mandantin geht es schlecht“, so Loosen, „sie ist in psychologischer Behandlung und hofft, dass der Angeklagte verurteilt wird.“ Ob und wann es dazu kommen wird, ist aktuell völlig unklar. „Wir müssen den Prozess jetzt für unbestimmte Zeit aussetzen und abwarten, ob der Angeklagte gefasst werden kann“, so Richter Drees.

Der 27 Jahre alte Tatverdächtige wird beschuldigt, nach einem Streit seine Freundin in einer Wohnung an der Jägerstraße in Neuss fast zu Tode gewürgt zu haben. Mit schweren Verletzungen am Hals soll der Frau die Flucht in eine nahe Bäckerei gelungen sein, von dort aus sollen die Inhaberin und sie die Polizei verständigt haben. Im Prozess sollte das Opfer als Hauptbelastungszeugin aussagen.

Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren den Tatablauf gestanden, eine Tötungsabsicht allerdings bestritten. Das Amtsgericht hatte eine Haftentlassung unter Auflagen offenbar für ausreichend gehalten.

Kay-Uwe Krüger, Sprecher des Amtsgerichtes Neuss

„Eine genaue Begründung für die Haftentlassung finde ich in dem Beschluss nicht“, sagt Staatsanwalt Martin Stücker, „allerdings gab es strenge Meldeauflagen, denen der Angeklagte bis April auch nachgekommen ist.“

Beim Amtsgericht Neuss selbst konnte man die Entlassung aus der Haft vom 21. Oktober 2016 gestern auf Anfrage nicht mehr genau nachvollziehen. „Der Richter, der so entschieden hat, hat aktuell leider keine Erinnerung mehr an die genauen Gründe“, so Amtsgerichts-Sprecher Kay-Uwe Krüger.