Gastronomie im Rhein-Kreis Neuss NGG fordert mehr Kontrollen bei Hoteliers

Rhein-Kreis. · Gewerkschaft will, dass der Zoll stärker gegen Verstöße gegen den Mindestlohn vorgeht.

Nach Geschmack der NGG muss der Zoll Hoteliers und Gastronomen mehr kontrollieren.

Foto: NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert mehr Zoll-Kontrollen bei Hoteliers und Gastronomen im Rhein-Kreis Neuss. Ziel müsse sein, stärker gegen Schwarzarbeit sowie Verstöße gegen den Mindestlohn vorzugehen. Laut NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Krefeld im vergangenen Jahr in der Region insgesamt 788 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen. Das seien sechs Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner 149 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier – vier Prozent weniger als 2017. In sieben Fällen sei ein Mindestlohnverstoß aufgedeckt worden. Bei ihrer Auswertung beruft sich die NGG auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemeke (Grüne).

NGG: Beim Mindestlohn ist Kontrolle besser als Vertrauen

Die Tatsache, dass es immer noch Unternehmen gebe, die gegen geltende Mindestlöhne verstoßen, mache deutlich, dass der Zoll mehr und intensiver kontrollieren müsse. „Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist“, erklärt Karim Peters, NGG-Geschäftsführer in der Region Krefeld-Neuss. „Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten – den gesetzlichen oder einen höheren Branchen-Mindestlohn.“ Bei Kellnern, Köchen und Hotelangestellten komme es am Ende des Monats auf jeden Euro an.

Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der seine NRW-Geschäftsstelle in Neuss hat, plädiert man für einen fairen Wettbewerb. „Jeder, der gegen gesetzliche Regelungen verstößt, um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Gastronomen zu sichern, ist einer zu viel“, betont Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig. Angesichts der von der NGG vorgelegten Zahlen legt der Verband jedoch Wert auf eine „sachliche Einordnung“. Schließlich zeigten die Zahlen, „dass in 142 von 149 Fällen keine Verstöße registriert wurden, also in mehr als 95 Prozent der Betriebe“. Zudem müsse man berücksichtigen, „dass die Zollbehörden risikoorientiert prüfen, sich also eher Betriebe vornehmen, wo schon ein Verdacht besteht“. Angesichts dessen „dürfte über alle Betriebe im Gastgewerbe die Quote noch einmal deutlich niedriger ausfallen“.

Dehoga: Restaurants müssen sensibel überprüft werden

Dennoch verschließt sich die Dehoga der NGG-Forderung nach mehr Zollkontrollen nicht. „Allerdings muss ein Restaurant sensibler überprüft werden als zum Beispiel eine Baustelle“, meint Hellwig. „Gäste sind nun mal sensibler als Betonpfeiler.“

Grundsätzlich müssten aber Fragen beantwortet werden, was schon im Vorfeld gegen Verstöße gemacht werden könne. „Der Staat muss für Rahmenbedingungen sorgen, die zeitgemäß, fair und praktikabel sind, damit sich Verstöße erst gar nicht lohnen“, erklärt Hellwig. „Jede Art von Essen muss für einen fairen Wettbewerb darüber hinaus mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt werden, unabhängig davon, ob man einen Salat im Restaurant oder abgepackt im Supermarkt kauft.“ Auch bei der „Minijob-Verdienstgrenze“ von 450 Euro gebe es Nachbesserungsbedarf. „Und wer so tut, als wäre eine flexiblere Wochenarbeitszeit, die keine Mehrarbeit bedeutet, Teufelszeug, der nimmt in Kauf, dass Gastronomen mitunter vor der Entscheidung stehen: Gesetz oder Gast.“