Sprockhövel. Wer gegen städtische oder andere Bescheide der öffentlichen Hand vorgehen will - sei es wegen Gebühren oder Bauverfahren - kann seit dem 1.November keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern muss direkt vor das Verwaltungsgericht ziehen. Auf diese Änderung durch die Bürokratieabbaugesetze des Landes weist die Stadtverwaltung hin.
Bürger müssen direkt klagen
Rechtsänderung: Die Stadt rät, sich bei Beschwerden dennoch umgehend im Rathaus zu melden.
02.11.2007
, 00:00 Uhr