Ferienjobs: Es gibt sie kaum

Wer sich für die Ferien einen Zuverdienst sucht, hat es schwer. Beschlägehersteller Dirak bietet eine der wenigen Ausnahmen.

<strong>Sprockhövel. Geld verdienen, um schon mal für den Führerschein zu sparen oder anschließend im Urlaub dem trüben Wetter entfliehen zu können - auch so kann die Feriengestaltung aussehen. Kann. Denn Schüler, die sich in Sprockhövel in den Ferien ein paar Euro verdienen wollen, stehen vor einer kniffligen Aufgabe. Kaum eine hiesige Firma bietet Ferienjobs an. Eine spezielle Vermittlung gibt es beim Arbeitsamt schon lange nicht mehr und auch die entsprechende Internetseite der Agentur für Arbeit gibt unter der Rubrik Ferienjobs wenig her.

Eine Ausnahme bildet da Beschläge-Spezialist Dirak am Beermannshaus, wo Griffe, Scharniere und Profile für Schaltschränke montiert werden. Montageleiter Hartmut Scheffler greift in Ferienzeiten immer wieder auf Schüler zurück, um Mitabeiter, die in Urlaub gehen, günstig ersetzen zu können. Sechs Euro die Stunde gibt es. Sechs Schüler sind dort zurzeit beschäftigt. Das spricht sich herum.

Ferienjob Dabei handelt es sich um ein legales kurzfristiges und befristetes Arbeitsverhältnis, bei dem unter anderem folgende Regularien beachtet werden müssen:

Jugendschutz Die Beschäftigung von Kindern in Deutschland ist grundsätzlich verboten (Kinder in diesem Sinne sind solche, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben sowie noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen). Auch für die Beschäftigung von Jugendlichen gelten Einschränkungen, die allerdings für zeitlich begrenzte Ferienjobs aufgehoben werden.

Arbeitsrecht Ein Ferienjob ist immer ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis; einer Kündigung unter Beachtung der Kündigungsregeln bedarf es somit nicht.

Sozialversicherungsrecht Auch hier sind die Regelungen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu beachten. Kurzfristige Beschäftigungen sind immer als berufsmäßige Beschäftigungen anzusehen und daher stets versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit das monatliche Arbeitsentgelt 400 Euro übersteigt.