Bis spätestens Ende Januar Tierbestand muss gemeldet werden

Kreis Viersen · Für Halter von Schafen, Ziegen, Geflügel und weiteren Tieren steht die jährliche Tierzahlmeldung an. Die Tierseuchenkasse NRW erinnert alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Das gilt auch für Hobbyhalter.

Auch Hobbyhalter, etwa von Schafen, müssen ihre Bestände melden.

Foto: dpa/Peter Kneffel

(biro) Wer Schafe oder Ziegen, Hühner oder Bienen hält, sollte daran denken, die Tiere auch bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Darauf macht die Landwirtschaftskammer NRW aufmerksam, zu der die Tierseuchenkasse als Sondervermögen gehört. Ihre wichtigste Aufgabe: Beiträge von den Tierhaltern in NRW zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.

Die Tierseuchenkasse NRW erinnert nun alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Die gesetzliche Verpflichtung gilt nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und für gewerbliche Tierhalter. Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen (auch Ableger) hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse NRW melden.

Den Meldebogen verschickt die Tierseuchenkasse an alle ihr bekannten Tierhalter mit Ausnahme der Rinderhalter; den Rinderbestand übernimmt die Tierseuchenkasse aus der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere). Für die Tierzahlanmeldung wird die Nutzung des Onlineportals (www.tierzahlenmeldung-nrw.de) empfohlen. Die Meldung ist auch dann nötig, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat.

Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel oder Bienen müssen den Jahreshöchstbesatz melden, für Pferde oder Gehegewild ist eine Stichtagsmeldung zu 1. Januar abzugeben. Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden. Wer neu beispielsweise Pferde oder Esel, Rinder oder Schweine, Ziegen, Schafe, Geflügel, Gehegewild, Bienen oder auch Kameliden wie Kamele, Alpakas oder Lamas hält und und noch nicht bei der Tierseuchenkasse registriert ist, muss sich unverzüglich bei der Tierseuchenkasse melden. Das Formular ist zu finden unter: