Wuppertal-Beyeröhde Einsturzgefährdete Häuser in Wuppertal: „Betroffene sollten sich rechtliche Hilfe holen“

Wuppertal · Der Mieterbund empfiehlt Anwohnern an der Beyeröhde in Wuppertal, sich rechtlich beraten zu lassen. Auch für Vermieter ist die Situation eine unangenehme Hängepartie.

An der Beyeröhde können mehrere Häuser wegen Einsturzgefahr zurzeit nicht bewohnt werden.

Foto: Schwartz, Anna (as)

Es ist für die meisten wohl eine absolute Horrorvorstellung: Von jetzt auf gleich die eigenen vier Wände verlassen und alles zurücklassen zu müssen. Nicht zu wissen, wohin und wie es weitergeht. Auch wenige Tage, nachdem diese Horrorvorstellung am Sonntag für rund 90 Menschen in acht Häusern an der Beyeröhde bittere Realität wurde, ist die Situation rund um die einsturzgefährdeten Häuser in Langerfeld noch mit vielen Fragezeichen versehen. Wie die WZ berichtete, durften zwar 20 Bewohner wieder in ihre Häuser zurück. Im Hinblick auf die übrigen Gebäude könnten die Untersuchungen laut Angaben der Bezirksregierung Arnsberg Monate aber in Anspruch nehmen. Was bedeutet das für die Mieter und Eigentümer?

Betroffene sollten sich am besten rechtliche Hilfe holen, damit sie richtig vorgehen und nicht zur schwierigen privaten Situation noch ein komplizierter Rechtsstreit hinzukommt, rät Andreas Wiemann, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Wuppertal. Zwei Dinge seien für Mieter jetzt besonders wichtig, zu wissen, erklärt er.

„Sobald ein Mieter seine Wohnung nicht mehr bewohnen kann, kann er die Miete mindern, und zwar um 100 Prozent“, sagt der Jurist. Bei einem vorab gezahlten Betrag für März müsse die Summe zwar auf die Tage heruntergerechnet werden, in denen die Mieter ihre Wohnungen tatsächlich nicht nutzen können. „Aber den Anteil ab dem 11. März können Betroffene sich zurückholen, im Zweifel auch gerichtlich.“ Wichtig dabei: „Der Vermieter muss seine Ansprüche auch geltend machen, das funktioniert nicht automatisch“, weiß Andreas Wiemann. Auch Sammelklagen gebe es im Mietrecht nicht. „Es reicht nicht, wenn der Nachbar sich mit dem Vermieter auseinandersetzt, und das gilt dann für alle.“ Jeder Mietvertrag muss also einzeln behandelt werden.

Eine fristlose Kündigung ist nicht ohne weiteres möglich

Gleiches gelte für mögliche Kündigungen, erklärt Andreas Wiemann weiter. „Wer sich nach einer neuen Bleibe umsehen und seinen Mietvertrag kündigen möchte, kann sich im besten Fall mit dem Vermieter einigen, dann ist eine Aufhebung möglich.“ Kommt es nicht zur Einigung, kann der Mieter laut Wiemann eine Frist setzen, bis wann der Vermieter dafür sorgen muss, dass der Bewohner wieder in seine Wohnung kann. „Läuft diese Zeit ohne Erfolg ab, ist eine fristlose Kündigung möglich.“ Was Fristen und Formalien angeht, sei es für Nichtjuristen aber nicht immer einfach, durchzublicken, gibt der Mieterbund-Geschäftsführer zu. „Daher ist rechtlicher Rat immer besser.“

Um Verständnis auf beiden Seiten sowie eine offene und ehrliche Umgangsweise miteinander von Vermietern und Mietern bittet Silke Kessel, Geschäftsführerin von Haus und Grund, in diesem Fall. So furchtbar die Situation für die betroffenen Mieter sei, so schlimm sei sie auch für die Inhaber der Häuser. „Für sie ist das ja auch eine absolute Hängepartie.“ Denn solange es keine Entscheidung gebe, was mit den Gebäuden passiert, wüssten natürlich auch die Inhaber nicht, wie es weitergeht. „Und wenn sie dann keine Mieteinnahmen haben und noch Kündigungen hinzukommen, ist das ein schlimmes und ungewisses Warten für sie.“ Ob Gebäudeversicherungen Kosten für die Schäden und Mietausfälle übernehmen, hänge übrigens vom jeweiligen Vertrag ab. „Wenn nicht, kann das für die Vermieter böse enden“, weiß Silke Kessel. Ob die an den Häusern entstandenen Risse tatsächlich Bergbauschäden sind und ob Inhaber diesbezüglich auf Erstattungen hoffen können, müsse auch noch geklärt werden. „Letztlich muss es irgendwie weitergehen, und zwar für beide Seiten“, sagt die Haus und Grund-Geschäftsführerin. „Auch wenn jetzt erst einmal alle gefrustet sind.“