Gemeinsame Erklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft zum Badeunfall in Neuenhof
In der Presseerklärung gehen Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Vorgehensweise und die Obduktion nach dem Unfall ein.
Am Montag, 06.07.2009, gegen 14:00 Uhr, kam esin dem Freizeitbad Neuenhof zu einem tragischen Badeunfall. Ein siebenJahre alter Junge, der sich zusammen mit elf weiteren Kindern und zweiBetreuern einer Velberter Ferienfreizeit in dem Wuppertaler Badaufhielt, wurde leblos in einem Nichtschwimmerbereich treibendaufgefunden. Die anwesende Aufsicht der Gruppe sowie weitere Gästebrachten den Jungen an den Beckenrand. Dort wurde er bis zum Eintreffendes Notarztes reanimiert.Anschließend wurde das Kind durch den Notarztreanimationspflichtig der Kinderintensivstation des Helios-Klinikumzugeführt, wo es letztendlich verstarb.
Bei einer am heutigenTag durchgeführten Obduktion konnte keine eindeutige Todesursachefestgestellt werden. Ein Tod durch Ertrinken konnte nicht eindeutignachgewiesen werden. Zur weiteren Klärung der Todesumstände sind nochzahlreiche Ermittlungen erforderlich, die noch über einen längerenZeitraum andauern dürften. Sobald neue Ergebnisse vorliegen, wirdnachberichtet. Die Eltern des verstorbenen Kindes werden durch denOpferschutz der Kriminalpolizei und einen Notfallseelsorger betreut.