Jahresrückblick: Gericht 2015 Gericht: Von Verkehrsrüpeln, Anwälten und Haschisch-Omas

Wuppertal. Vor Gericht finden sich bisweilen die seltsamsten Menschen wieder. Mal sind die Angeklagten überrascht, manchmal sicher auch die Richter. So vielleicht im Fall der Rentnerin, die sich wegen Drogenanbaus verantworten musste.

Foto: Andreas Bischof

Sie hatte eine kleine Cannabis-Plantage angelegt — aus Gefälligkeit. Sie verkaufte die Drogen nicht, noch konsumierte sie das Haschisch. Urteil: 15 Monate auf Bewährung, 240 Euro für die Bewährungshilfe.

Da hat es den Verkehrsrüpel erheblich härter getroffen. Der Autofahrer (20) hatte einen Radler regelrecht über Wuppertals Straßen verfolgt und schließlich erwischt. Es blieb glücklicherweise bei einer Platzwunde am Knie und einer Schulterprellung. Der Autofahrer kam allerdings nicht so glimpflich davon. Ihn verurteilte der Richter zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Außerdem kann er mindestens ein Jahr lang niemanden mehr jagen, zumindest nicht mit dem Auto. Der Führerschein des Rüpels wurde gesperrt.

Manchmal kommen sogar Anwälte mit dem Gesetz in Konflikt, besonders dann, wenn sie sich über Falschparker aufregen. So geschehen auf einem Innenhof in Wuppertal. Dort hatte ein 65 Jahre alter Mann an einem Samstag im März dieses Jahres sein Auto abgestellt, um jemanden zu besuchen. Als er später wieder wegfahren wollte, war ihm der Weg versperrt. Der Mieter des Parkplatzes, ein Anwalt verhinderte die Abfahrt. Er wollte 200 Euro, sonst mache er den Weg nicht frei. Das Gericht nannte das Nötigung, verurteilte den Anwalt zu einer Geldstrafe von 4000 Euro. Merke: Parkgebühren nach Wildwestmanier rentieren sich nicht.

Ziemlich jeck, leider aber auch ein bisschen dumm hat sich der Mann verhalten, der am Veilchendienstag dieses Jahres eine Krankenkasse anrief und mit der Sprengung des Gebäudes drohte. Die Mitarbeiter nahmen das sehr ernst und verließen das Haus. Dass in Wirklichkeit keine Gefahr bestand, konnten sie schließlich nicht wissen. Das wusste nur der Anrufer selbst. Der wusste allerdings sonst nicht mehr viel. Voll wie Hacke sei sein Mandant gewesen, sagte dessen Anwalt. Nun ist die Kasse des Anrufers wahrscheinlich leer. Das Gericht verurteilte ihn zu Schadenersatz in Höhe von 5500 Euro. Das war eine der wohl teuersten Zechtouren der jecken Jahreszeit 2015. ll