Prozess nach Brand auf Hatzfeld: Angeklagte vermindert schuldfähig

Frau (51) bei Feuer an der Alhausstraße von Nachbarin gerettet.

Hatzfeld. Wegen Brandstiftung muss sich Anfang August eine 51 Jahre alte Wuppertalerin vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage hat die Frau am Morgen des 13. Februar dieses Jahres in ihrer Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus an Alhausstraße auf Hatzfeld Kunststoffblumen, einen Wäschekorb und die Gardine angesteckt.

Eine Nachbarin (71) bemerkte den Brandgeruch und verschaffte sich Zutritt zur Wohnung der 51-Jährigen. Noch bevor die Feuerwehr vor Ort war, konnten sich so alle Hausbewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen. Auch die 51-Jährige überlebte. Allerdings erlitt sie an jenem Samstagmorgen eine schwere Rauchgasvergiftung und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Eine Rückkehr in ihre beim Brand völlig zerstörte Wohnung war bislang allerdings nicht möglich. Erst hatte es seitens der Polizei geheißen das möglicherweise ein technischer Defekt an einer Steckdose den Brand ausgelöst hatte. Doch in der Klinik soll die Frau die Brandstiftung gestanden haben. Ihr Motiv: Sie habe nicht mehr leben wollen.

Die Staatsanwaltschaft geht deswegen von verminderter Schuldfähigkeit aus. Die 51-Jährige befindet sich seit ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus in einer psychiatrischen Klinik - freiwillig.