Dabei hat er jeweils sein Tag — eine Art Unterschrift der Sprayer — auf den „Leinwänden“ hinterlassen.
Beim Prozess erschienen insgesamt acht Zeugen, die wahrscheinlich hätten aussagen können, den Sprayer bei seinen Schmierereien beobachtet zu haben. Doch dazu kam es nicht: Der 27-Jährige ließ die acht Zeugen und die Richterin warten und erschien nicht vor Gericht. Deshalb erließ das Gericht einen Strafbefehl gegen ihn. Insgesamt 1800 Euro muss der Angeklagte nun zahlen, wenn er nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt. mst