Küllenhahn Urteil: Sachbeschädigung statt versuchter Brandstiftung
Täter bekommt sieben Monate auf Bewährung, weil er einen Holzstapel an einem Wohnhaus angezündet hat.
Küllenhahn. Sieben Monate für Sachbeschädigung auf Bewährung, so das Urteil von einem Prozess, dessen Anklage zunächst ganz anders gelautet hatte. Der 39-Jährige war zunächst wegen versuchter schwerer Brandstiftung in zwei Fällen angeklagt, er sollte zwei Mal versucht haben, ein Wohnhaus an der Ravensberger Straße in Brand zu setzen. Er habe sich für das Haus interessiert, weil er sich mit Gedankenlesen beschäftige und in dem Haus ein Astrophysiker wohnt, so die skurrile Begründung des Täters.
Wie der Verurteilte bereits an einem Prozesstag vor der Urteilsverkündung sagte, habe er jedoch aus der reinen Lust am Zündeln einen Holzstapel am Wohnhaus angezündet. Mitten in der Nacht brannte der Kaminholzstapel vor dem Haus lichterloh. Eine Nacht später gab es einen erneuten Versuch und versetzte die Bewohner in Schrecken. Die Anklage lautete auf versuchte schwere Brandstiftung, weil das Wohnhaus in Gefahr war.
„Die Staatsanwaltschaft konnte ihm den Vorsatz der Brandstiftung nicht nachweisen“, so der Verteidiger Andreas Sauter. Zudem hat der Gutachter bestätigt, dass so ein Feuer nicht unentdeckt geblieben wäre, weswegen ein Übergreifen unwahrscheinlich war. Zuvor stand im Raum, dass der Täter aufgrund einer psychischen Störung gezündelt habe, dies konnte die Gutachterin aber nicht feststellen.
So blieb nur noch die Sachbeschädigung. Das Urteil ist rechtskräftig.