Bordell Spitzwegstraße: Das Aus ist noch nicht endgültig
Die Bezirksregierung bestätigt die 2002 erteilte Baugenehmigung für den ehemaligen "Pussy-Club". Ein neuer Betrieb wird jedoch kritisch gesehen.
Vohwinkel. „Wir hoffen, dass in diesem Viertel nie wieder ein Bordell öffnet“, sagt Georg Dieker-Brennecke von der Bürgerinitiative Spitzwegstraße.
Ob die Hoffnung berechtigt ist, wird sich zeigen. Denn zum ehemaligen „Pussy-Club“-Haus im Vohwinkeler Zentrum gibt es jetzt eine neue Bewertung der Bezirksregierung: Die Düsseldorfer Behörde hat die ursprüngliche Baugenehmigung aus dem Jahr 2002 bestätigt. Vor dem Hintergrund „der damals getroffenen Einzelfallentscheidung und der zu dieser Zeit vorliegenden Rechtsprechung“ sei die Baugenehmigung der Stadt Wuppertal „rechtmäßig ergangen“. So heißt es im Schreiben der Bezirksregierung an die Stadtverwaltung, das der WZ vorliegt. Im Klartext: Die damalige Umwandlung der Hinterhaus-Räume in ein Bordell sei zulässig gewesen — die Baugenehmigung rechtens.
Das bedeute aber nun auch, dass die Nutzungsgenehmigung fortbestehe, sagt Martina Eckermann von der Wuppertaler Verwaltung. Zwar ist es zurzeit ruhig an der Spitzwegstraße — das Haus steht leer, nachdem auch der zweite Nachfolgebetrieb des „Pussy-Clubs“ im Herbst 2009 aufgegeben hatte. „Doch es gibt einen nachwirkenden Bestandsschutz“ so Eckermann, und der gelte weiter — auch wenn das Haus momentan nicht als Bordell genutzt werde. „Zwei bis drei Jahre ist eine gängige Frist. Danach ist der Bestandsschutz erloschen.“ Sollte im Haus an der Spitzwegstraße also innerhalb dieser Zeit ein Betreiber mit demselben Konzept wie dem ursprünglich genehmigten öffnen wollen, „dann wäre dem nicht zu widersprechen“, so die Stadt.
Keine Chance hätte hingegen ein größerer oder anders konzipierter Betrieb, erläutert Martina Eckermann: „Wir würden in jedem Fall aber genau hinschauen und das Vorhaben prüfen.“ Die Bezirksregierung sieht die Ansiedlung neuer Bordelle in Mischgebieten wie dem Vohwinkeler Quartier grundsätzlich kritisch: In dem Schreiben an die Stadt heißt es, im Fall einer Neu-Zulassung müsse die jüngere Rechtsprechung berücksichtigt werden, „nach der die Einrichtung eines bordellähnlichen Betriebes in einem Mischgebiet generell unzulässig ist“.
Bereits bestehende Betriebe in Wuppertal — zumindest einer verfolgt ein ähnliches Konzept wie der ehemalige „Pussy Club“ — bleiben geöffnet.