Fernwärme aus dem Müllheizkraftwerk

Die Luft soll durch die Maßnahme weniger belastet werden.

Wuppertal. Die künftige Wärme- und Kälteversorgung im Bereich der ehemaligen GOH-Kaserne und Erbschlö wird über den Einsatz von Fernwärme aus dem Müllheizkraftwerk erfolgen. Die Stadt verabschiedet derzeit die entsprechende Satzung.

Der Vorteil dieser Regelung: Der Einsatz von fossilen Brennstoffen wird vermieden - ebenso wie eine zusätzliche Belastung der Luft. Immerhin geht es um eine Fläche von rund 60 Hektar, auf der unter anderem viele Gewerbebetriebe und die Justizvollzugsanstalt entstehen.

Im Visier der Planer sind aber nicht nur das noch zu erschließende Areal, sondern auch Bestandsgebiete: Dazu zählen der nahezu ausschließlich gewerblich genutzte Bereich der östlichen Otto-Hahn-Straße, der überwiegend mit Einzelhandel und Dienstleistungsangeboten versehene Bereich um das Lichtscheider Kreuz und Wohngebiete östlich der Oberen Lichtenplatzer Straße. Und das führt mittel- bis langfristig sogar dazu, dass aufgrund der Fernwärmeversorgung die Luftbelastung im Vergleich zu heute eher verringert wird.

Die neue Satzung verpflichtet Eigentümer und Nutzer dabei zur Verwendung der Fernwärme. Trotzdem gibt es Ausnahmeregelungen - und vor allem flexible Anwendungen. Das heißt: Für bereits bestehende Heizungsanlagen gibt es zunächst einmal Bestandsschutz. Sie müssen erst an die Fernwärme angeschlossen werden, wenn sie erneuert oder wesentlich verändert werden; spätestens aber 20 Jahre nach Beginn der Anschlusspflicht.

Ein Effekt der Satzung: Der Ausbau des Fernwärmenetzes wird kalkulierbar, die Erlöse der AWG steigen mit Folgen für die Höhe der Müllgebühren.