Erstmals Gesetz für Patientenverfügungen
Mehr Rechtssicherheit für Patientenverfügungen.
Berlin. Für Patientenverfügungen gibt es jetzt erstmalseine gesetzliche Grundlage. Nach sechsjähriger Debatte verabschiedeteder Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Regelung, die mehrRechtsklarheit bringen soll. Der vorab formulierte Wille einesPatienten für den Fall schwerer Erkrankungen soll in Zukunft weitgehendgelten.
Auch die Anordnung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, mussgrundsätzlich befolgt werden. Die Gültigkeit der bereits neun MillionenPatientenverfügungen wird durch das neue Gesetz nicht in Fragegestellt. Sie müssen nicht neu gefasst werden.
Der Vorschlag einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünkererhielt 317 Stimmen der 555 abgegebenen Stimmen. 233 Parlamentariervotierten dagegen. Fünf enthielten sich. Gegenmodelle von anderenGruppen um die stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden WolfgangBosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) fanden keine Mehrheit.
Nach dem Entwurf können Volljährige in einer schriftlichen Verfügung imVoraus festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wennsie am Krankenbett ihren Willen nicht mehr mehr selbst äußern können.Der Betreuer oder derBevollmächtigte muss gegenüber den Ärzten dafürsorgen, die Verfügung durchzusetzen. Voraussetzung ist aber, dass dieErklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation überhaupt erfasst.