Ärzte im Rheinland bekommen viel weniger Geld als in Bayern
Die Mediziner im Bereich Nordrhein fühlen sich massiv benachteiligt.
Düsseldorf. Die knapp 18 000 Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVN) sind stocksauer: Nach der bundesweiten Honorarvereinbarung, die den Medizinern im Bundesdurchschnitt zehn Prozent höhere Vergütungen bringen soll, ergibt sich für sie nur ein Zuwachs von 3,6 Prozent. Ab 2009 sollen sie für die Behandlung von Kassenpatienten 109 Millionen Euro (3,6 Prozent) mehr Honorar erhalten.
In Bayern hingegen bekommen ihre Kollegen 6,8 Prozent oder 321,5 Millionen Euro mehr - obwohl die Ärzte dort schon jetzt deutlich mehr verdienen als die Nordrheiner. "Der Beschluss ist ein Desaster. Damit geht die Einkommensschere zwischen den Regionen weiter auseinander, obwohl die Honorarreform das Gegenteil erreichen sollte", sagt KVN-Chef Leonhard Hansen und betont: "Die enormen Zuwächse in Bayern werden von den Versicherten im Rheinland mitbezahlt, ohne dass sie davon einen Nutzen hätten." Denn auch die Rheinländer werden Beitragssatzerhöhungen von geschätzt 0,25 Prozent zahlen müssen.
Grund für die Ungleichbehandlung: Die Ärzte in Nordrhein haben sich in den vergangenen Jahren genauer an die von den Krankenkassen vorgegebenen Mengenbegrenzungen gehalten als die Bayern - mit der Folge, dass in Bayern im Schnitt 400 Euro pro Jahr und Einwohner für ärztliche Versorgung ausgegeben werden, in Nordrhein jedoch nur 310 Euro.
Und die Einkommenssteigerungen für die Ärzte orientieren sich an den Ausgaben für die ärztliche Versorgung. "Nun werden wir für unseren verantwortungsbewussten Umgang mit den Kosten auch noch bestraft", heißt es empört aus der KVN.
Auch NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) kritisiert diese Ungleichbehandlung. In einem Spitzengespräch mit KVN-Chef Hansen versicherte Laumann, er werde dies nicht akzeptieren. Allerdings hat NRW keine Handhabe, um Abhilfe zu schaffen. Nun hoffen die Ärzte in Nordrhein auf Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Sie kann - zumindest theoretisch - die Berliner Einigung beanstanden.