Dass solch ein Eingriff in die persönliche Sphäre vorübergehend sogar ohne richterliche Anordnung erfolgen kann - auch das ist keine seit 50 Jahren überlieferte Selbstverständlichkeit, sondern ein Systembruch. Und dass die Kommunikation von Journalisten überwacht werden darf und ihr Zeugnisverweigerungsrecht ausgehebelt wird, sollte nicht nur von Journalisten beklagt werden. Pressefreiheit funktioniert nicht ohne Informantenschutz.
A propos 50 Jahre: Die Bundespolizei mit geheimdienstlichen und gleichzeitig kriminalpolizeilichen Befugnissen auszustatten, das haben wir sogar seit mehr als 50 Jahren nicht mehr gehabt.