Endlich

Kommentar

Niemand muss eine ärztliche Behandlung hinnehmen, wenn er sie nicht will. Das gilt, wenn er sich mit Worten dagegen wehren kann. Das muss auch gelten, wenn er sein Nein in einer Patientenverfügung geäußert hat, dieses Nein aber im Ernstfall - und der war ihm ja gerade wichtig - nicht mehr bekräftigen kann. Eine Selbstverständlichkeit wird nun gesetzlich klargestellt. Endlich.

Millionen Menschen, die ein solches Papier aufgesetzt haben und noch aufsetzen werden, können sich darauf verlassen, dass respektiert wird, was sie sich unter einem Sterben in Würde vorstellen. Respektiert von denen, in deren Händen ihr Leben in den letzten Stunden und Tagen einmal liegen könnte.

peter.kurz@wz-plus.de