NRW darf bei Beamten sparen — aber nur begrenzt
Rot-Grün wollte, dass auch Beamte finanzielle Opfer für die marode Landeskasse bringen. Doch wo sind die Grenzen?
Düsseldorf. Welche finanziellen Opfer darf eine Landesregierung ihren Beamten abverlangen? Um diese Frage ging es am Dienstag am NRW-Verfassungsgericht. Die Antwort war deutlich: Die Beamtenbesoldung der Jahre 2013 und 2014 in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig. Es muss nachgebessert werden. Trotzdem muss das Land nicht unbedingt rückwirkend allen Beamten mehr Geld zahlen. Ein Überblick:
Angesichts der angespannten Haushaltslage im Land wollte die rot-grüne Landesregierung, dass auch Beamte finanzielle Opfer bringen — allerdings nur im gehobenen Dienst. Sie hob die Grundgehälter der unteren Besoldungsgruppen (A 2 bis A 10) um 5,6 Prozent an. Die Besoldungsgruppe A 11 und A 12 (etwa Lehrer und Hauptkommissare) bekamen aber nur zwei Prozent Erhöhung. Alle darüber (z. B. Richter und Studienräte) bekamen gar keine Erhöhung.
Die derart unterschiedliche Bezahlung der einzelnen Gruppen ist laut Gericht nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren. Denn die Bezahlung von Beamten wird nicht in Tarifverhandlungen ausgehandelt, sondern vom Gesetzgeber festgelegt. Dabei muss er sich am Alimentationsprinzip orientieren. Dieses besagt, dass die Bezahlung von Beamten an den „allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen orientiert sein muss“. Dieses Prinzip hat die Landesregierung aus Sicht der Richter missachtet. Durch Nullrunden etwa würde die Lohnentwicklung gänzlich von der übrigen gesellschaftlichen Entwicklung abgekoppelt.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber zahlreiche Spielräume habe. So sei es durchaus möglich, höheren Beamten eine geringere Gehaltserhöhung zuzugestehen. Allerdings müsse dies begründbar und die Abstände nicht so enorm sein.
Um die Besoldung auf sichere Beine zu stellen, soll bis Jahresende ein neuer Gesetzentwurf her. Laut Verfassungsgerichtshof bedeutet das Urteil dabei nicht automatisch, dass die Grundgehälter aller betroffenen Beamten rückwirkend um 5,6 Prozent erhöht werden. „Wie genau das neue Besoldungsgesetz ausgestaltet wird, ist Sache des Gesetzgebers“, sagt Ulrich Lau, Pressesprecher am Verfassungsgerichtshof NRW.
2013 wurden für aktive und pensionierte Beamte in NRW 16,6 Milliarden Euro aufgewendet. Ein Polizeioberkommissar verdient 3133 Euro brutto im Monat (A 10), Grundschullehrer etwa 3629 Euro (Gruppe A 12), und ein Richter am Oberlandesgericht 5290 Euro (R 2).