Schmutzige Diesel-Fahrzeuge Umwelthilfe klagt für „Saubere Luft“ nun auch in Wuppertal und drei weiteren NRW-Städten

Düsseldorf/Münster · Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will nun auch in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal rasche Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung durch Dieselfahrzeuge bis hin zu Fahrverboten erzwingen.

Symbolbild

Foto: dpa/Marijan Murat

Die Organisation reichte deshalb beim Oberverwaltungsgericht Münster entsprechende Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein, wie eine Gerichtssprecherin am Montag bestätigte.

Ziel der Klagen sei es, die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid in den Kommunen noch 2019 durchzusetzen, hieß es in einer Erklärung der DUH. Dies sei voraussichtlich „nur durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge möglich“.

In allen vier Städten werde der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel fortwährend erheblich überschritten. „Unsere Städte ersticken am motorisierten Individualverkehr und an giftigen Dieselabgasen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic reagierte mit Kritik. „Die Deutsche Umwelthilfe hat mit ihrer neuerlichen Klagewelle gegen Städte in Nordrhein-Westfalen gezeigt, dass sie wenig von Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität hält“, sagte er. In allen vier Städten seien die Schadstoff-Werte insgesamt über die vergangenen Jahre gesunken. „Aber anstatt das zu Kenntnis zu nehmen, folgt die Umwelthilfe mit ihren mittlerweile zehn Klagen allein vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter ihrem ideologischen Kreuzzug gegen den Verbrennungsmotor.“

Die Deutsche Umwelthilfe geht zurzeit in zahlreichen Städten gegen die Luftreinhaltepläne vor. Allein beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sind nach Angeben der Justizsprecherin zehn Klagen rund um das Thema Diesel-Fahrverbote anhängig. Betroffen sind auch die Städte Aachen, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Köln. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 entscheiden die Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich über die eingereichten Klagen.

(dpa)