Richter haben falsch abgewogen
Der Streit um ein Glasverbot wurde auch schon in unserer Region ausgetragen — vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die NRW-Richter gaben der Sicherheit den Vorrang vor dem Interesse derjenigen, die mit Bierflaschen durch die Kölner oder Düsseldorfer Innenstadt ziehen wollten.
Freilich hatten sie es einfacher als ihre Mannheimer Kollegen: einerseits, weil die Verbote auf die tollen Tage begrenzt sind. Andererseits, weil die Erfahrungen mit Scherbenmeeren, die lustige Trinker in den Vorjahren hinterlassen hatten, leicht nachzuweisen waren. Auch drohen bei Massenveranstaltungen eher Gefahren als am Bodenseestrand.
Dennoch: Dort — wie auch am Düsseldorfer Rheinufer — können im Kies oder Sand verbliebene scharfkantige Scherben gefährlich sein, insbesondere für spielende Kinder. Dass die Richter hier dem Feierbedürfnis trinkseliger Mitbürger den Vorrang vor der Sicherheit aller anderen geben, ist ein Abwägungsfehler. Und dass sie konkrete Fallzahlen verlangen, klingt zynisch. Heißt das doch im Klartext: Es müssen erst mal Verletzungen nachgewiesen werden.
peter.kurz@wz-plus.de