Irreführende Werbung: „gut“ ist nicht gut genug

Frankfurt/Main (dpa) - Mit dem Testergebnis „gut“ der Stiftung Warentest zu werben ist irreführend, wenn die bessere Bewertung von Konkurrenzprodukten verschwiegen wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 6 W 177/10).

Das Gericht hob mit seinem Beschluss eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und untersagte einem Unternehmen diese Art Werbung. Im konkreten Fall warb der Hersteller eines Nassrasierers mit der Note „gut“, verschwieg allerdings, dass die Produkte eines Konkurrenten besser bewertet worden waren. Der Konkurrent beantragte die einstweilige Verfügung - und hatte vor dem OLG Erfolg. Anders als das Landgericht fand das OLG es unerheblich, dass der „gute“ Rasierer ebenfalls überdurchschnittlich bewertet worden war. Der Verbraucher müsse auch über den Rang einer Bewertung informiert werden. Denn nur das Gesamtergebnis lasse verlässliche Rückschlüsse auf die Qualität des einzelnen Produkts zu.