Gesundheitsreform: Bei der Wahl der Kasse auf die Zusatzangebote achten
Bei vielen Modellen kann der Versicherte Geld sparen oder Extraleistungen erhalten.
Düsseldorf. Offensive Werbung der Krankenkassen stiftet in diesen Wochen Verwirrung. Die Vermittlung von Facharztterminen wird angeboten, eine medizinische Hotline sowie Wahltarife, mit denen man Geld sparen soll. "Einige Versicherte lassen sich verleiten, landen plötzlich in einem Wahltarif und merken dann, dass dieser eine dreijährige Bindungsfrist beinhaltet", so Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.
Die jüngste Gesundheitsreform soll den Wettbewerb unter den Kassen stärken. Was dem Verbraucher das bringt und wie das System funktioniert, haben aber viele "noch nicht richtig verstanden", sagt Vogel. Über 90 Prozent der Krankenkassenleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Wenig Spielraum bleibt. Doch genau diese können im Einzelfall eine große Wirkung haben. Dies sollten Verbraucher wissen:
Service: Die gute Erreichbarkeit der Krankenkasse und eine qualitative Beratung - telefonisch oder vor Ort - sind wichtig. "Es lohnt sich, einen Testanruf bei der Hotline zu machen", rät Vogel. Hilfe beim Vereinbaren von Facharztterminen, eine medizinische Hotline, die Fragen zu Impfungen oder Behandlungsmethoden klärt, sind wichtige Service-Faktoren.
Wahltarife: Pflicht-Wahltarife müssen alle Kassen anbieten und sollen eine bessere medizinische Versorgung bewirken. Hausarztmodelle ("Arzt als Lotse"), integrierte Versorgung (Verzahnung der gesamten Versorgung bei Krankheit) oder spezielle Behandlungsprogramme für chronisch Kranke gehören dazu. Meist nimmt man für ein Jahr teil. Bei freiwilligen Wahltarifen gilt dagegen eine dreijährige Bindungsfrist, in der man nicht die Kasse wechseln darf! Dazu gehören Selbstbehalttarife, bei denen man einen Eigenanteil bezahlt und dafür eine Prämie erhält.
Beitragsrückerstattungs-Angebote sind sicherere Geldspar-Modelle. Benötigt man keinen Arzt, erhält man Geld zurück: Die Techniker gewährt bis zu einen Monatsbeitrag im Jahr, maximal rund 547 Euro. Bei der DAK sind die Erstattungen gestaffelt: 300 Euro im ersten Jahr, 420 im zweiten und 540 im dritten. Bei der Barmer gibt es dagegen nur maximal 200 Euro im dritten Jahr ohne Arztbesuch.