Häuser: Wer braucht den Energieausweis?
Ab dem 1. Januar 2008 ist der Pass Pflicht – allerdings nicht für jeden Besitzer.
Düsseldorf. Bislang wissen Mieter oder Käufer von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Was beim Kauf eines Kühlschranks selbstverständlich ist, soll ab dem kommenden Jahr auch für Gebäude gelten, wenn der Energieausweis schrittweise zur Pflicht wird.
Es wird zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. "Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch des Gebäudes von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung an", sagt Matthias Strehlke von der Energieagentur NRW. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
Im Bedarfsausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes dokumentiert. Hierzu gehören Informationen über die Effizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung. Auch gebäudebezogene Modernisierungsempfehlungen können hier stehen, wenn die Energieeffizienz dadurch verbessert werden kann.
Generell besteht eine Wahlfreiheit. Einige Ausnahmen gibt es aber. Strehlke: "Sie gilt nicht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut wurden. Hier ist nur der Bedarfsausweis zugelassen." Das gilt übrigens auch für Neubauten.
Hausbesitzer können mit dem Energieausweis einen Vermarktungsvorteil erzielen. "Wenn sie das Gebäude energetisch modernisieren lassen, wird dieses einen klaren Vorteil gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch haben", sagt Strehlke. Aber auch Interessenten einer neu zu vermietenden Wohnung oder Käufer profitieren. Denn durch den Energieausweis erhalten sie das Recht, sich bei Abschluss eines Vertrages von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen.
Eigentümer, die eine Wohnung neu vermieten oder ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, sowie Käufer eines Neubaus müssen sich einen Energieausweis ausstellen lassen. Eine Ausnahme gilt für Eigentümer, die ein Gebäude selbst bewohnen oder es weder neu vermieten noch verkaufen. Dann brauchen sie den Ausweis nicht. Zudem muss für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche kein Energieausweis ausgestellt werden.
Nach dem jetzigen Stand müssen Besitzer von Wohngebäuden der Baujahre bis 1965 bereits zum 1. Januar 2008, von später errichteten Wohngebäuden zum 1. Juli 2008 einen Energieausweis besitzen. Für andere Gebäude soll eine Übergangsfrist zum 1. Januar 2009 gelten.
Für Ausweise für Neubauten sind die Bundesländer zuständig. Danach sind in der Regel die so genannten Bauvorlageberechtigten befähigt. Für bestehende Gebäude existiert eine einheitliche Regelung. "Für diese Gebäude dürfen Handwerker mit einer Zusatzqualifikation - dazu zählen auch Schornsteinfeger -, Ingenieure und Architekten einen Energieausweis ausstellen", sagt Strehlke.
Für Bedarfsausweise, die je nach Größe des Gebäudes und Aufwand zwischen 150 und 400 Euro kosten werden, besucht ein fachkundiger Aussteller das Gebäude und nimmt die notwendigen Daten auf. Dazu gehören die Verbrauchsabrechnungen, Angaben aus dem Schornsteinfegerprotokoll, Qualität und Abmessungen unter anderem von Wänden, Decken und Fenstern sowie der Zustand von Heizungsanlage und Wärmeverteilung. Für einen Verbrauchsausweis, der mit etwa 50 Euro weitaus günstiger ist, werden die Verbrauchsdaten vom Energielieferanten benötigt.