Loveparade-Anklage: Beschwerde gegen Nichtzulassung jetzt beim OLG
Vor gut sechs Jahren starben bei der Loveparade in Duisburg 21 junge Menschen. Ob es einen Strafprozess gegen Beteiligte geben wird, ist weiter offen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss sich jetzt durch die Aktenberge wühlen. Am Mittwoch kamen die Unterlagen dort an.
Düsseldorf. (dpa) Im Streit um die Zulassung der Loveparade-Anklage gegen zehn Beteiligte liegt der Ball jetzt beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat sich der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die Nicht-Zulassungentscheidung des Landgerichts Duisburg angeschlossen.
Die Beschwerdebegründung sei umfassend und überzeugend, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Man sei der Begründung nach eingehender Prüfung uneingeschränkt beigetreten. Die Ermittlungsakten liegen jetzt beim OLG. Die Beschwerdebegründung hat laut OLG rund 750 Seiten.
Das Landgericht Duisburg hatte die Anklage Anfang April nicht zum Hauptverfahren zugelassen. Zentrales Beweismittel war ein Gutachten des britischen Panikforscher Keith Still. Es litt nach Auffassung des Landgerichts „unter gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln“ und war „nicht verwertbar“. Die Staatsanwaltschaft hält die Kritik für unberechtigt. Gegen den sogenannten Nichteröffnungsbeschluss hatten die Behörde und Nebenkläger daher „sofortige Beschwerde“ eingelegt. Es seien rund 40 Beschwerden von Nebenklägern eingegangen, teilte das OLG mit.
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft der Beschwerde der Duisburger Kollegen nun beigetreten ist, muss das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Die Bearbeitung der Beschwerden werde voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, so das OLG. Für eine Entscheidung muss das Gericht sämtliche Unterlagen und Beweismittel nochmals bewerten. Das OLG kann die Entscheidung des Landgerichts entweder bestätigen oder abändern. Bei einer Abänderung lässt es die Anklage gegen alle oder einzelne zu und ordnet eine Hauptverhandlung an. Sie gibt dann auch vor, wo diese stattfindet: Entweder vor der Kammer, die die Eröffnung zunächst abgelehnt hatte, oder vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts oder vor einem anderen Gericht des OLG-Bezirks Düsseldorf.
Beim OLG zuständig ist der 2. Strafsenat, dem drei Richter angehören. Vorsitzender ist Berthold Klein (64). Seine Dienstzeit endet voraussichtlich im Oktober 2018. Ein weiteres von der Staatsanwaltschaft Duisburg in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Anklage untermauern soll, ist laut Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf noch nicht fertig. Es werde nachgetragen, sagte ein Behördensprecher. Das Gutachten soll der Experte für Verkehrssicherheit und die Sicherheit bei Großveranstaltungen, Professor Jürgen Gerlach, erstellen.
Bei dem Technofestival in Duisburg vor sechs Jahren am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben. Mindestens 652 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.