Duisburg: Die Loveparade-Katastrophe Weitere Loveparade-Zivilklagen vor Landgericht Duisburg verhandelt

Die Schadensersatzklage eines Feuerwehrmannes im Herbst vergangenen Jahres war die erste Loveparade-Zivilklage - gut fünf Jahre nach der Katastrophe mit 21 Toten. Am Mittwoch hat das Gericht die nächsten beiden Klagen verhandelt. Der Ausgang ist noch offen.

Vor dem Landgericht Duisburg sind am Mittwoch zwei weitere Loveparade-Zivilklagen verhandelt worden.

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Duisburg (dpa). Vor dem Landgericht Duisburg sind am Mittwoch zwei weitere Loveparade-Zivilklagen verhandelt worden. Zwei Frauen hatten die Stadt Duisburg, das Land Nordrhein-Westfalen, die Loveparade-Veranstalterin Lopavent sowie deren Geschäftsführer auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Die 48-Jährige aus Essen und die 30-Jährige aus Melle bei Osnabrück waren im Juli 2010 in dem Gedränge bei dem Technofestival verletzt worden.

Im Fall der 48-Jährigen haben nach Angaben ihrer Anwältin Bärbel Schönhof alle Parteien das Gericht um einen Vorschlag für eine gütliche Einigung und Nennung einer Gesamtsumme gebeten. In den kommenden Wochen soll dies nun auf schriftlichem Wege erörtert werden.

Im Fall der 30-Jährigen sei die Klage unter der Bedingung zurückgenommen worden, dass die Gegenseite auf eine Kostenerstattung verzichte. „Die Klägerin möchte nicht riskieren, dass es ihr durch die intensive Beschäftigung mit den Ereignissen wieder schlechter geht“, begründete Schönhof den Rückzug. Ob die Anwälte der Beklagten dem Vorschlag zustimmen werden, sei noch offen.

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Die Klägerinnen hatten den vier Beklagten - Veranstalter und Behörden - Fehler bei Planung und Durchführung vorgeworfen. Dies habe zu dem Gedränge und damit zu den Schäden geführt. Die Beklagten hatten das bestritten.

In der mündlichen Verhandlung zum Fall der Essenerin machte das Gericht nach Angaben eines Sprechers deutlich, dass eine Haftung von Stadt, Land und dem Lopavent-Geschäftsführer aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht komme. Die Kammer habe eine gütliche Einigung angeregt.

Im ersten Loveparade-Schadenersatzprozess im vergangenen Herbst hatte das Landgericht Duisburg die Entschädigungsklage eines Feuerwehrmannes zurückgewiesen. Es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein. Über die Berufung ist noch nicht entschieden. Beim Landgericht Duisburg sind derzeit noch weitere zwölf Zivilverfahren anhängig. Im Strafverfahren hat das Landgericht eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zehn Beteiligte nicht zur Verhandlung zugelassen. Diese Entscheidung soll nun das Oberlandesgericht Düsseldorf prüfen.