Ist die Altersvorsorge sicher?

Die meisten Anlageformen in Deutschland sind per Gesetz geschützt. Die Verzinsung kann allerdings sinken.

Berlin. Die Turbulenzen an den Aktienmärkten schüren bei vielen Menschen Ängste um die Altersvorsorge. Doch Experten geben Entwarnung, denn die meisten Anlageformen unterliegen dem Aufsichtsrecht und sind per Gesetz geschützt.

Und geht etwa ein Arbeitgeber oder eine Versicherung pleite, springen der Pensions-Sicherungs-Verein oder die Auffanggesellschaft Protektor ein, sagt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Ein Überblick:

Bei einer Kapitallebensversicherung ist dem Sparer sein eingezahlter Beitrag per Gesetz garantiert. Hinzu kommt ein Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent, der auf den Beitrag - abzüglich Kosten- aufgeschlagen wird.

Real liegt der Zins bei knapp zwei Prozent. Angesichts der sinkenden Aktienkurse besteht jedoch die Gefahr, dass Überschussbeteiligungen künftig niedriger ausfallen. Diese werden einmal jährlich von den Anbietern festgelegt.

Denn die Versicherer müssen zwar per Gesetz den größten Teil ihrer Einnahmen in festverzinsliche Wertpapiere stecken. Bis zu 35 Prozent dürfen sie aber in Aktien investieren.

Hier liegt das Risiko deutlich höher, da die Anbieter wesentlich mehr in Aktien investieren. Welche Zahlungen garantiert werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

"Geriestert" werden kann über eine private Rentenversicherung, aber auch über einen Bank- oder Fondssparplan. Riester-Verträge sind mit besonderen Sicherheiten versehen: "Sowohl das selbst eingezahlte Kapital inklusive Zinsen als auch die staatlichen Zulagen müssen den Kunden als lebenslang garantierte Rente ausgezahlt werden. Das ist gesetzlich geregelt", sagt Holger Schmitt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Hier gibt es fünf verschiedene Formen: die Direktzusage, die Unterstützungskassen, Pensionsfonds, die Direktversicherungen und die Pensionskassen. Bei den ersten drei Formen springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein, sollte der Arbeitgeber pleitegehen. Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge anbieten, müssen im Pensions-Sicherungs-Verein Mitglied sein.

Dieser würde im Fall einer Arbeitgeber-Insolvenz den versicherten Arbeitnehmern die betriebliche Rente weiterzahlen, und zwar derzeit bis maximal etwa 7.500 Euro monatlich. Für die übrigen Betriebsrenten ist die Auffanggesellschaft Protektor zuständig, bei der etwa Direktversicherer Pflichtmitglieder sind.

Bausparer bleiben von der Finanzmarkt-Krise weitgehend verschont. Beim Bausparen handelt es sich um ein "geschlossenes System", bei dem Darlehen ausschließlich durch die Einzahlungen der Sparer finanziert werden. Diese Einzahlungen sind vollständig abgesichert.