Unternehmens-Steuerreform: Steinbrück unter Druck

Die Kritik an der geplanten Neuordnung reißt nicht ab. Der Finanzminister zeigt sich dennoch selbstbewusst.

<strong>Berlin. Peer Steinbrück lächelte und strahlte Selbstbewusstsein aus: "Ich mache keine Karriere mehr. Brauch’ ich auch nicht." Dass er gleichwohl die widerspenstige SPD-Basis von seinem Projekt - der Reform der Unternehmensbesteuerung - überzeugen könne, habe sein Auftritt bei der Regionalkonferenz in Nürnberg am vergangenen Wochenende gezeigt. Die Aufgabe sei, so der Bundesfinanzminister, schwierig, aber lösbar. "Es ist eine Investition in die Stärkung des Steuerstandortes Deutschland." Das hätten auch die kritischen Genossen eingesehen.

Wettbewerbsfähige Steuersätze sorgen für Attraktivität

Sprach’s und machte sich nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss auf den Weg über den Atlantik an die New Yorker Wallstreet. Dort hofft Steinbrück, auch US-Investoren von der Neuregelung überzeugen zu können. Zentrale Botschaft: International wettbewerbsfähige Steuersätze machen Deutschland attraktiver. Zugleich will Steinbrück dem Staat ein größeres Steueraufkommen sichern und legale Milliarden-Gewinntransfers von Konzernen in Steueroasen stoppen. Allen Kritikern - zumal denen in den eigenen Reihen - sei zu sagen, dass man sich bei der Reform - dem Ergebnis von Verhandlungen der Koaltitionsparteien - "nicht einfach die Rosinen heraussuchen kann und sagen: Was mir nicht so gut gefällt, das wollen wir nicht." Nicht zuletzt fördere die Reform die von der Wirtschaft geforderte Konsolidierung der Staatsfinanzen, kontert Steinbrück.Selbst im Kabinett verstummt die Kritik nicht. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sieht nach wie vor den Mittelstand unzureichend berücksichtigt. Kabinettskollegin Annette Schavan (CDU) erhielt vor der Runde im Kanzleramt die Zusage, dass Forschung und Entwicklung nicht behindert würden. Dies hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schon vor dem Kabinettsbeschluss zugesagt und damit in der SPD für Verärgerung gesorgt. Korrekturen schloss Steinbrück denn auch im Gesetzgebungsverfaheren nicht aus. Reform der Unternehmensbesteuerung

Kapitalgesellschaften: Einbehaltene Gewinne von Aktiengesellschaften und GmbH werden mit 29,83 Prozent versteuert. Bisher sind es 38,65. Dazu wird die Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent reduziert. Zudem soll bei der Gewerbesteuer die Steuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent sinken. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag.

Personengesellschaften: Sie stellen den Großteil deutscher Betriebe und zahlen heute auf den Gewinn bis zu 42 Prozent Einkommensteuer. Einbehaltene Gewinne sollen auf Antrag mit 28,25 Prozent besteuert werden. Kleinere und mittlere Firmen werden über eine verbesserte Ansparrücklage entlastet. Auch große Personengesellschaften sollen von den niedrigeren Sätzen profitieren.

Abgeltungssteuer: Vom 1. Januar 2009 an soll eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen eingeführt werden.

Zinsschranke: Sie soll verhindern, dass über konzerninterne Finanzkonstrukte Gewinne künstlich ins steuergünstigere Ausland verlagert werden. Dazu wird die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Es gibt einen Freibetrag von einer Million Zinskosten.