Corona-Pandemie Das Kurzarbeitergeld: Ein teuer erkaufter Erfolg
Das Kurzarbeitergeld ist ein in der Pandemie erfolgreiches Instrument. Und doch zeigt es auch, was da noch auf uns zukommt.
Eine echte Erfolgsmeldung: Durch das Kurzarbeitergeld wurden in der Pandemie laut aktueller Studie knapp 2,2 Millionen Arbeitsplätze gesichert. Sechs Mal so viele wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Doch die Positivnachricht lässt auch Unwohlsein aufkommen. Sagt sie doch etwas über die noch zu bezahlenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Vor ein paar Monaten hatte es noch geheißen, die Kosten würden nicht an die der Wirtschaftskrise vor 13 Jahren heranreichen. Der Blick auf den Sektor des Arbeitsmarktes, der ja auch nur ein Teil des volkswirtschaftlichen Gefüges ist, belehrt uns eines Schlechteren. Schon 2020 hat das Kurzarbeitergeld 30 Milliarden Euro gekostet. Aus dem Budget der Bundesagentur für Arbeit konnte das ebenso wenig bezahlt werden wie die auch 2021 wieder auflaufenden Milliardenkosten. Der Bund schießt nach, die Rechnung für den Steuerzahler folgt.
Doch ohne das Kurzarbeitergeld wäre es noch viel teurer geworden. Die Alternative: Massenentlassungen. Experten schätzen die Finanzierung von Arbeitslosigkeit um den Faktor 3 höher als die Finanzierung von Kurzarbeit. Diese hat trotz aller Härten auch für Arbeitnehmer, die auf einen Teil ihres Einkommens verzichten müssen, den Vorteil, dass sie ihren Job behalten. Und Unternehmen können, wenn es wieder besser läuft, auf das eingearbeitete Personal zurückgreifen.
Die vergangenen Monate haben ein Schlaglicht darauf geworfen, an wem das Erfolgsinstrument Kurzarbeit vorbeigeht: Ohnehin schon knapsende Niedriglohn-Beschäftigte bekamen mangels tarifvertraglicher Regelung keine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber. Minijobber haben genauso wenig davon wie etwa Soloselbstständige. Der Vorschlag, auch diese Betroffenen vor der nächsten Krise unter den Kurzarbeitergeld-Schutzschirm zu nehmen, klingt gut. Doch die Kehrseite für die Betroffenen wäre natürlich eine Beitragspflicht. Auch sie müssten einzahlen in die Arbeitslosenversicherung. Wie alle anderen auch, denen das Instrument Kurzarbeit jetzt so gut hilft.