„Masterplan für Abschiebung“ - Den Einzelfall betrachten

Nichts weniger als einen „Masterplan für Abschiebung“ hat der designierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für die kommende Legislaturperiode in einem Interview angekündigt. Zumindest mit seinem Versprechen, dass der Rechtsstaat Straftätern und Gefährdern künftig deutlich konsequenter als bislang die Stirn bieten werde, dürfte er in weiten Teilen der Bevölkerung einen Nerv treffen.

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Denn tatsächlich liegt bei der Abschiebepraxis in Deutschland einiges im Argen. Lehrbuchhaft hatte dies der Fall der nepalesischen Schülerin Bivsi gezeigt, deren ausreisepflichtige Eltern jahrelang mit Verschleppungstaktiken die Behörden getäuscht hatten und am Ende — wohl auch als Ergebnis des medialen Drucks — ihre Tochter aus „humanitären Gründen“ während ihrer Ausbildungszeit in Deutschland begleiten durften. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bezeichnete dies kürzlich als „Schlag ins Gesicht aller rechtskonformen Ausländer“ — ein Argument, das trotz der menschlich nachvollziehbaren Gründe für die Entscheidung nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Ebenso hat der Fall exemplarisch gezeigt, wie schwierig es bei der Frage nach Abschiebung für die Behörden im Einzelfall ist, eine Balance zwischen humanitärem Anspruch und Rechtssicherheit beim Bleiberecht zu finden. Seehofer wäre gut beraten, in seinem Masterplan verlässliche Altfallregelungen und einen gewissen Ermessensspielraum für die Behörden zu schaffen, der eine dezidierte Betrachtung jedes Einzelfalls zulässt. Immerhin hängt an jedem Asylverfahren ein menschliches Schicksal, das eine umsichtige Prüfung seiner Bleibeperspektiven in Deutschland verdient.

Mag die künftige Groko sich von dem geplanten Einwanderungsgesetz auch mehr Klarheit versprechen — das Thema Asyl wird ein komplexes Unterfangen bleiben. Denn so viel ist klar: Menschen werden sich weiterhin in Schleuserbooten auf den Weg nach Deutschland machen. Auf der Suche nach einer besseren Zukunft.