Meinung Rundfunkbeitrag: Das Land sollte den Städten helfen

Sie sind in einer äußerst komfortablen Situation — die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Sie brauchen mit niemandem einen Vertrag abzuschließen und bekommen doch automatisch 17,50 Euro pro Monat und Wohnung: 44,7 Millionen Kunden deutschlandweit — ohne dass diese umworben werden müssten.

Foto: Sergej Lepke

Und wenn einer nicht bezahlt, so muss der Sender nicht etwa den mühseligen Weg gehen, ihn zu verklagen.

Er reicht den Fall (nach erfolglosem Mahnverfahren) an die für den Zahlungsverweigerer zuständige Kommune weiter — diese soll gefälligst das Geld eintreiben. Mit manchmal rabiaten Mitteln, die eine Zwangsvollstreckung so mit sich bringt. Wie dem Anbringen eines „Ventilwächters“ am geparkten Auto des renitenten Schuldners, der diesem gegebenenfalls einen platten Reifen beschert. Der Auftraggeber, der Westdeutsche Rundfunk, lehnt sich bequem zurück, zahlt eine Vollstreckungspauschale von 23 Euro plus gegebenenfalls weiterer Auslagen — und wartet auf den Eingang des Geldes. Die Kommune indes bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen.

Doch es wäre gar zu einfach, hier die Schuld den Sendern zu geben. Auch wenn die Verlockung politisch sehr groß ist, weil es ja irgendwie auch gegen den ungeliebten „Zwangsbeitrag“ geht. Jenseits der immer wieder auch vor Gerichten ausgetragenen Diskussion um die Berechtigung eines zwangsweise erhobenen Rundfunkbeitrages muss aber gesagt werden: Das Problem der Vollstreckungskosten ist keines, das spezifisch für die Rundfunksender gilt. Kommunale Vollstreckungsbeamte können nämlich nicht nur von diesen in Anspruch genommen werden.

Die Geldeintreiber der Städte müssen auch dann an der Haustür von Zahlungsverweigerern klingeln, wenn es um Zahlungsbescheide anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften geht. Von Industrie- und Handelskammern über Pflegekassen bis zu Kirchengemeinden.

Für alle diese Institutionen regelt die „Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes“ (ja, so heißt das Rechtsungetüm): Der Kostenbeitrag des Gläubigers der Forderung beträgt bei Inanspruchnahme der kommunalen Vollstreckungsbeamten einheitlich 23 Euro. Wenn die Städte damit nicht auskommen — und das kann man ihnen angesichts steigender Personalkosten glauben — dann ist dafür nicht ein einzelner Gläubiger, hier: der WDR, zur Rechenschaft zu ziehen. Sondern es ist Sache der Landespolitik, die Vorschriften zu ändern und die Pauschalen anzuheben.